10. Juli 2026 Europabrief

GdW Europabrief 08/2026

EU-Sondierung: Wohnraumvereinfachungspaket

Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2026 die angekündigte Konsultation zum Vereinfachungspaket zum Wohnraum gestartet. Ziel ist es, Rückmeldungen zu Maßnahmen zu sammeln, die der Vereinfachung von Vorschriften dienen, die sich auf das Wohnraumangebot und dessen Bezahlbarkeit auswirken. Dieser Input soll in die Ausarbeitung des für das zweite Quartal 2027 geplanten Vereinfachungspakets einfließen.

Im Fokus stehen Verzögerungen und Kosten, die das Wohnungsangebot und die Erschwinglichkeit von Wohnraum beeinträchtigen. Dazu sollen zum einen Ursachen identifiziert, bewertet und beseitigt werden, die aus EU-Rechtsvorschriften und -Initiativen resultieren. Zum anderen soll die komplexe Regulierung entschärft werden, die durch das Zusammenspiel von EU-, nationalen, regionalen und lokalen Vorgaben entsteht.

Betroffen sind alle Phasen der Wohnungsentwicklung: Beschaffung, Finanzierung und Besteuerung, Planung, Flächennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz und Gebäudeleistung, Bauprodukte und technische Normen, sowie Arbeit und Qualifikationen.

Die Initiative umfasst zwei Schritte:

  1. Mapping: Erfassung und Bewertung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -Initiativen und ihrer kombinierten Auswirkungen.
  2. Vereinfachung: Ableitung konkreter Maßnahmen und bewährter Verfahren auf Basis dieser Analyse.

Der Aufruf richtet sich an Behörden auf allen Ebenen sowie an Interessengruppen wie die Wohnungs- und Bauwirtschaft, Finanzsektor und Zivilgesellschaft, insbesondere an jene, die an der gezielten Konsultation (Mapping) im April 2026 nicht teilgenommen haben.

Die Kommission strebt ein besseres Verständnis der Auswirkungen von EU-Recht an, auch anhand konkreter Projekte und ihrer Herausforderungen. Sie benötigt daher detaillierte Angaben, um die direkten Auswirkungen von EU-Recht von jenen der nationalen Umsetzung bzw. zusätzlicher Regulierungen unterscheiden zu können. Dafür benötigt sie idealerweise Angaben zu den entsprechenden rechtlichen Anforderungen sowie praktische Vorschläge zur Verringerung von Verzögerungen und Kosten, die das Wohnungsangebot und die Erschwinglichkeit beeinträchtigen. Dies umfasst sowohl EU-Rechtsvorschriften als auch bewährte Verfahren aus der nationalen Umsetzung und nationalen Vereinfachungsinitiativen sowie Kosten und Verzögerungen durch Rechtsstreitigkeiten, wobei übergeordnete politische Ziele zu berücksichtigen sind. Zusätzlich sind Vorschläge zur Steigerung der Produktivität im Bau- und Sanierungssektor erwünscht.

Die Konsultation läuft bis zum 30. September 2026.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611