3. September 2020 Europabrief

GdW Europabrief 08/2020

Konsultation zur Überprüfung der Leitlinien für Regionalbeihilfen

Die Europäische Kommission hat am 23. Juli 2020 einen Fahrplan zur Überprüfung der Leitlinien für Regionalbeihilfen eröffnet. Die derzeitigen Leitlinien für staatliche Regionalbeihilfen legen die Bedingungen fest, unter denen Regionalbeihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, und legen die Kriterien für die Ermittlung der Gebiete fest, welche die Bedingungen von Artikel 107 Absatz 3 a) und c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfüllen.
Die regionalen Beihilfen werden durch die Bundesländer direkt an Unternehmen oder über Förder- bzw. Investitionsprogramme vergeben. Die Leitlinien 2014-2020 für Regionalbeihilfen laufen allerdings am 31. Dezember 2020 aus. Eine befristete Verlängerung der Leitlinien bis zum 31. Dezember 2021 wurde angekündigt. Somit müssen für die Zeit danach neue Leitlinien für Regionalbeihilfen verabschiedet werden. Diese sollen Anfang 2021 überprüft werden.
Gegenstand der Konsultation ist es, den Vorschlag für die Regionalbeihilfeleitlinien zu überprüfen. Die Überarbeitung der geltenden Regionalbeihilfeleitlinien erfolgt im Rahmen einer „Eignungsprüfung“, mit der die Kommission feststellen will, ob die 2012 angenommenen Rechtsvorschriften zur Modernisierung des EU-Beihilferechts noch zweckmäßig sind. Der Entwurf der überarbeiteten Leitlinien berücksichtigt die vorläufigen Schlussfolgerungen aus der Eignungsprüfung, denen zufolge die geltenden Regionalbeihilfeleitlinien grundsätzlich gute Ergebnisse liefern. Die Kommission schlägt gezielte Anpassungen vor, um Vereinfachungen zu erreichen und die Erkenntnisse aus der Anwendung der geltenden Leitlinien zu nutzen. Der Entwurf der überarbeiteten Leitlinien spiegelt auch die neuen Prioritäten im Rahmen des europäischen Green Deals und der Industrie- und Digitalstrategie der EU wider. Beispielsweise schlägt die Kommission vor, die Beihilfehöchstintensitäten zu erhöhen, indem unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zusätzliche Anreize für private Investitionen in den am stärksten benachteiligten Gebieten ermöglicht werden. Zudem schlägt sie weitere Verfahrensvereinfachungen für Beihilfen in Gebieten eines gerechten Übergangs vor, die die Mitgliedstaaten derzeit festlegen.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 30. September 2020 möglich.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611