22. Juli 2024 Europabrief

GdW Europabrief 07/2024

Inkrafttreten von Basel III-Vorschriften

In ihrer Grundsatzrede auf der Konferenz „European Financial Integration 2024“ der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank am 18. Juni 2024 hat EU-Kommissarin Mairead McGuinness die Absicht der Europäischen Kommission angekündigt, mittels eines delegierten Rechtsaktes das Inkrafttreten bestimmter Vorschriften des „Basel III“-Pakets zur Verschärfung der bankaufsichtlichen Anforderungen um ein Jahr auf Januar 2026 zu verschieben. Die Kommission ist befugt, eine solche Verschiebung vorzuschlagen, wenn gleiche Wettbewerbsbedingungen nicht gewährleistet werden können.
Diese Bestimmungen würden die grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs betreffen. Frau McGuinness wies auch auf die Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und internationalen Banken hin. Es sei bereits jetzt klar, dass die USA das Basel III-Paket nicht vor Januar 2026 umsetzen würden. Der Termin für die Anwendung der Marktrisikovorschriften in der EU werde daher um ein Jahr verschoben.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611