GdW Europabrief 07/2023
- GdW Europabrief 07/2023
- EU-Kommission veröffentlicht Maßnahmenpaket zur Förderung nachhaltiger Finanzierungen
- EU-Konsultation zum Entwurf von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
- Neue Durchführungsverordnung für den Zugang zu Mess- und Verbrauchsdaten
- Konsultation zum Entwurf des Compliance-Berichts im Rahmen des DMA
- Studie zur Anfälligkeit von Solarmodulkonvertern
- Neues Europäisches Bauhaus Festival April 2024
EU-Kommission veröffentlicht Maßnahmenpaket zur Förderung nachhaltiger Finanzierungen
Am 13. Juni 2023 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Förderung nachhaltiger Finanzierungen vorgelegt.
Das Paket knüpft an die seit 2018 beschlossenen Maßnahmen an, zu denen auch die Taxonomie gehört. Ziel ist es, das Potenzial für nachhaltige Investitionen in der EU zu erhöhen.
Das Paket besteht aus zwei Komponenten:
- Delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie
- Vorgeschlagene Verordnung über die Transparenz und die Arbeitsweise von Ratingagenturen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)
Die neuen delegierten Rechtsakte sollen Investitionen in einer größeren Anzahl von Wirtschaftssektoren und Tätigkeiten erleichtern, die als Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaschutzziele anerkannt sind. Das Paket führt außerdem die erste Umwelttaxonomie ein, die Aktivitäten und Kriterien für vier weitere nicht klimabezogene Umweltziele umfasst. Diese sind:
- die nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen;
- der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
- die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
- der Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Des Weiteren hat die Kommission gezielte Änderungen am Delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie angenommen. Diese betreffen wirtschaftliche Aktivitäten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und bisher nicht enthalten waren.
Außerdem hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Ratingagenturen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) vorgelegt. In der Regel werden ESG-Ratings von spezialisierten Ratingagenturen erstellt. Die Verordnung enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Erhöhung der Transparenz und zur Begrenzung von Interessenkonflikten der Agenturen, die Ratings im Bereich der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen (CSR) erstellen.
Darüber hinaus soll der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Zuständigkeit für die Zulassung und Beaufsichtigung von ESG-Ratingagenturen, die Dienstleistungen für Investoren und Unternehmen anbieten, übertragen werden.