25. Mai 2021 Europabrief

GdW Europabrief 07/2021

Deutsche Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Am 29. April 2021 genehmigte die Europäische Kommission die Verlängerung und Änderung einer deutschen Beihilferegelung zur Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Grubengas.
Die Regelung, die Teil des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist, sieht auch eine Senkung der Umlagen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor. Gebührenermäßigungen können für energieintensive Unternehmen und für die landseitige Stromversorgung von Schiffen gewährt werden. Dadurch kann Deutschland seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreichen, ohne den Wettbewerb unangemessen zu verzerren. Die Zahlungen im Rahmen dieser Regelung für das Jahr 2021 werden sich voraussichtlich auf rund 33,1 Milliarden Euro belaufen. Die neue Maßnahme wird bis Ende 2026 gelten.
Mit der Regelung werden neue Merkmale eingeführt, die sicherstellen sollen, dass die Beihilfen auf ein Minimum beschränkt werden, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen gewährleistet und die Umweltverschmutzung durch Schiffe im Hafen verringert wird. Ziel ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms bis 2030 auf 65 % zu erhöhen (im Vergleich zu 40 % im Jahr 2019). Die Begünstigten erhalten Unterstützung in Form einer Prämie auf den Marktpreis für Strom, mit Ausnahme von sehr kleinen Anlagen, die eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen können.
Die Ausschreibungen sind nach Technologien gegliedert und beinhalten eine neu eingeführte Trennung von Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaik sowie separate Ausschreibungen für Biomethan. Die Prüfung der Europäischen Kommission ergab, dass die Beihilfe verhältnismäßig und notwendig ist, um die Erzeugung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und die Umweltziele des Landes zu erreichen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611