25. Mai 2021 Europabrief

GdW Europabrief 07/2021

Mechanismus für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond)

Am 26. April 2021 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über den Vorschlag für eine Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor. Der Vorschlag, der Ende Mai 2020 von der Kommission vorgelegt wurde, gehört zu einer der drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond).
Öffentliche Einrichtungen sollen mit der Fazilität finanziell unterstützt werden für Projekte in Gebieten, die am stärksten vom klimabedingten Wandel betroffen sind, und nicht genügend Gewinne erwirtschaften. Als Grundlage zur Zuweisung der Mittel werden die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang herangezogen. Deutschland könnte in diesem Fall die Mittel für die Kohleregionen in NRW, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt abrufen. In einem zweiten Schritt, ab 2026, werden die Finanzmittel auf Basis des Wettbewerbs vergeben, sofern noch Ressourcen vorhanden sind.
Für den Zeitraum 2021-2027 sollen öffentliche Investitionen in Höhe von 25 bis 30 Mrd. EUR mobilisiert werden. Die Fazilität selbst wird 1,5 Mrd. EUR an Zuschüssen aus dem EU-Haushalt und 10 Mrd. EUR an Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) umfassen.
Als nächster Schritt muss die erzielte Vereinbarung nun noch vom Parlament und Rat gebilligt werden. Laut Informationen vom Rat soll der Vorschlag noch in den kommenden Wochen in Kraft treten.
Da diese Finanzmittel ausschließlich den (ehemaligen) Kohleregionen zur Verfügung stehen, werden den Bundesländer NRW, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt in jedem Fall Mittel zugeteilt, die sie für die wirtschaftliche Transitionen und klimapolitische Maßnahmen einsetzen können. Die Beantragung der Finanzmittel wird ausschließlich über die betreffenden Bundesländer erfolgen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611