8. Juni 2016 Pressemeldungen

Flickenteppich statt effektiver Strategie – Neues Digitalisierungsgesetz bremst und verteuert Breitbandausbau in Mehrfamilienhäusern

Berlin – „Das Ziel ist gut, die Umsetzung mangelhaft“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). „Der Ausbau digitaler Netze ist eine zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft. Wir brauchen mehr und schnellere Breitbandanschlüsse und setzen uns dafür ein, dies infrastrukturneutral umzusetzen. Der aktuelle Gesetzentwurf greift jedoch massiv in Rechte der Gebäudeeigentümer und bestehende Vertragsverhältnisse mit Dritten ein und behindert den Breitbandausbau. Das führt zu gravierenden Nachteilen für die Vermieter und Mieter.“

Ziel des DigiNetzG ist, den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze zu beschleunigen. Dazu soll Netzbetreibern die Nutzung existierender Netzinfrastrukturen bis hin zu einem sogenannten ‚Wohnungsstich‘ auf Wunsch des Mieters eingeräumt werden. Über einen Wohnungsstich können einzelne Wohnungen von unterschiedlichen Netzbetreibern mit Anschlüssen versorgt werden. Die Folge wären Infrastruktur-Flickenteppiche, die Vermietern und Mietern mehr schaden als nützen. „Wir begrüßen es, wenn Mieter unterschiedliche Anbieter nutzen können. Es wäre aber fatal, wenn verschiedene Anbieter in einem Gebäude unterschiedliche und nicht kompatible Kabel oder Systeme legen dürften“, so Gedaschko. Das entwerte die gesamte Gebäudeinfrastruktur. Künftige Investitionen der Wohnungsunternehmen oder von Netzbetreibern für den einheitlichen Anschluss aller Wohnungen werden dadurch nahezu unplanbar und teurer. Die Kosten steigen, je mehr Wohnungen durch einzelne Wohnungsstiche von einem einheitlichen Standard abweichen und baulich gesondert angeschlossen werden müssen. Dies führt zu unnötigen höheren Modernisierungskosten oder höheren Betriebskosten für die Mieter.

„Das Wohnungsunternehmen muss immer für das ganze Gebäude und nicht nur für einzelne Wohnungen planen“, so der der GdW-Chef. Nur eine hundertprozentige Versorgung im Rahmen einer Gesamtmaßnahme sorge dafür, für alle Wünsche eines derzeitigen oder künftigen Mieters in jeder Wohnung gerüstet zu sein. Dies sei wirtschaftlich notwendig, da ein individueller Anschluss einzelner Wohnungen zum Beispiel bei Mieterwechseln im Vergleich zu einem Anschluss aller Wohnungen in einer Gesamtmaßnahme zu aufwendig ist. Durch die jetzt geplanten Regelungen werden Investitionen in die Verbesserung der Gesamtinfrastruktur darüber hinaus ausgebremst, da ein Überbau bereits durch Wohnungsstiche vorhandener einzelner Kabelsysteme höhere Kosten hervorruft.

Die Wohnungswirtschaft fordert den Gesetzgeber daher auf, ein Recht auf Ablehnung des Wohnungsstichs einzuführen, wenn hochgeschwindigkeitsfähige, einheitliche Strukturen im Gebäude bereits vorhanden sind, sich im Bau befinden oder konkret in den nächsten drei Jahren geplant sind. Dies gilt im Fall der Mitnutzung von Infrastrukturen insbesondere für im Bau befindliche oder geplante Glasfasernetze. Für den Fall, dass ein Wohnungsstich oder eine Mitnutzung zulässig ist, muss immer eine entsprechende vertragliche Gestaltung rechtlicher Aspekte mit dem Gebäudeeigentümer erfolgen, um zum Beispiel Wartung, Brandschutz und Verkehrssicherungspflichten zu gewährleisten.

Die Stellungnahme des GdW finden Sie hier zum Download.

Die ergänzende Stellungnahme zum Änderungsantrag finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zum Download. 54.82 kB

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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