11. März 2026 Europabrief

GdW Europabrief 03/2026

Aufforderung der GD FISMA zur technischen Beratung der ESAs

Die Generaldirektion FISMA der Europäischen Kommission hat am 6. März 2026 die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), zu denen EIOPA (Versicherungswesen), EBA (Banken) und ESMA (Wertpapier- und Marktaufsicht) gehören, dazu aufgefordert, technische Empfehlungen für die Überprüfung des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten im Rahmen der Taxonomieverordnung auszuarbeiten.

Der Auftrag betrifft die folgenden im delegierten Rechtsakt über die Offenlegung vorgesehenen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs):

  • den KPI für Betriebsausgaben (OpEx) von Nicht-Finanzunternehmen,
  • den KPI für Provisionen und Gebühren und den KPI für das Handelsbuch von Kreditinstituten,
  • den KPI für das Underwriting von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Die ESAs können zudem Empfehlungen abgeben, ob weitere gezielte technische Änderungen des delegierten Rechtsakts über die Offenlegung erforderlich sind, um die Taxonomieberichterstattung zu vereinfachen und benutzerfreundlicher zu gestalten. Des Weiteren werden die ESAs im Rahmen der Erarbeitung der Empfehlungen aufgefordert, Konsultationen mit relevanten Interessengruppen durchzuführen.

Die Empfehlungen der ESAs werden für Oktober dieses Jahres erwartet.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611