GdW Europabrief 01/2025
- GdW Europabrief 01/2025
- EP-Sonderausschuss zur Wohnraumkrise eingerichtet
- Ursula von der Leyen richtet Projektgruppe zu bezahlbarem Wohnen ein
- Start der Ausschreibung für die Neuen Europäischen Bauhaus Preise 2025
- EBA veröffentlicht ESG-Risikomanagement-Leitlinien
- EFRAG hat zu VSME eine technische Stellungnahme abgegeben
- Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
- EU-Konsultation zur Aktualisierung der Messgeräterichtlinie
- EU-Konsultation zur Sicherheit von Aufzügen
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die Europäische Kommission hat am 13. Januar 2025 eine öffentliche Konsultation zu einem einheitlichen Format für die nationalen Pläne der Mitgliedstaaten zur Wiederherstellung der Natur gestartet.
Die im August 2024 in Kraft getretene Verordnung zur Wiederherstellung der Natur hat als Ziel, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen. Sie sieht aber auch vor, dass die Kommission durch Durchführungsrechtsakte ein einheitliches Format für den nationalen Wiederherstellungsplan festlegt.
Dieses Instrument soll die rechtliche Angleichung der nationalen Pläne ermöglichen und deren Vergleich sowie Bewertung vereinfachen, da es alle in der Verordnung geforderten Informationen enthält. Zudem soll es aber auch den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten verringern und die Wiederverwendung vorhandener Informationen gemäß dem Prinzip „einmal melden“ (report once) gewährleisten. Darüber hinaus soll es den Akteuren sowie Interessengruppen und anderen Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich über geplante Sanierungsmaßnahmen zu informieren und sich an ihnen zu beteiligen.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 7. Februar 2025. Der Anhang der Durchführungsverordnung enthält das einheitliche Format für den Wiederherstellungsplan.