GdW Stellungnahme zum Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie – Reform des Lageberichts
Das BMJV hat ein Konzept zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) veröffentlicht.
Inhaltlich sollen die neuen verpflichtenden Vorgaben zu nichtfinanziellen Aspekten nur solche großen Unternehmen betreffen, die selbst bzw. im Konzern mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind. Das BMJV plant aber ggf. eine Ausweitung auf kleinere Unternehmen.
Der GdW hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben.