22. Mai 2015 Stellungnahmen

GdW Stellungnahme zum Entwurf eines Merkblatts für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff EDL-G

Entsprechend der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz vom 25.10.2012 sind Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die keine KMU sind, Gegenstand eines Energieaudits sind. Dies wurde durch Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Im Bereich der Wohnungswirtschaft sind etwa 80 „echte“ und circa 700 kommunale oder öffentliche Wohnungsunternehmen von der neuen Pflicht betroffen. Der GdW hat Stellung zum Entwurf eines Merkblatts genommen. Das am 13.05.2015 veröffentlichte Merkblatt hat die GdW-Argumente aufgenommen und umgesetzt. Insbesondere wurde klargestellt, dass vermietete Gebäude nicht in das Energieaudit einzubeziehen sind.

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Merkblatt (BAFA) www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen