15. Januar 2021 GdW kompakt

GdW kompakt – Anreizwirkung durch zielgerichtete Lastenverteilung

Die Lasten, die durch den Klimaschutz entstehen, müssen gerecht verteilt werden. Verantwortlich für CO2-Emissionen aus dem Betrieb von Gebäuden ist nicht alleine der Vermieter, sondern auch der Mieter mit seinem Verhalten, und zwar besonders in energetisch modernisierten Gebäuden. Die im Klimaschutzprogramm vorgesehene Anreizwirkung einer Aufteilung des CO2-Preises muss erreicht werden, ohne den Gebäudeeigentümern einfach nur erhebliche Mittel zu entziehen und diese damit in die faktische Handlungsunfähigkeit zu treiben. Denn genau diese Mittel werden ja für die gewünschte energetische Modernisierung dringend und in erheblich größerem Umfang als bislang benötigt. Mit dem GdW-Kompakt „Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung – Anreizwirkung durch zielgerichtete Lastenverteilung“ legt der GdW einen Vorschlag für die Aufteilung des CO2-Preises vor, der weder Mieter noch Vermieter überlastet, den Eigentümern insbesondere nicht zu viele Mittel entzieht, der in der praktischen Umsetzung zielgerichtete Anreize für Mieter wie Vermieter liefert und die Lasten gerechter verteilt, als eine pauschale 50:50-Lösung.