GdW kompakt Neubaustandard
Klimaneutralität zu erreichen bedeutet, die richtigen Weichen zu stellen. Dazu brauchen wir einen Paradigmenwechsel! Ein EH-40-Standard für Mehrfamilienhäuser (MFH) als gesetzlicher Mindeststandard gehört nicht dazu. Ein nachhaltiger Neubaustandard muss aus wohnungswirtschaftlicher Sicht
1. einen möglichst geringen Primärenergiebedarf aufweisen,
2. die EU-Taxonomie berücksichtigen,
3. robust sein, d. h. die erwarteten Energieverbräuche müssen eintreten,
4. eine klimaneutrale Beheizung und Warmwasserbereitung erlauben,
5. behaglich und gesund zu bewohnen sein,
6. für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar sein und
7. für das Wohnungsunternehmen wirtschaftlich baubar sein.
Auch gibt es Zwänge, die die Errichtung eines EH 40 praktisch unmöglich machen: Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmenetze mit noch hohem Primärenergiefaktor, Unmöglichkeit der Installation einer Wärmepumpe in Innenstädten, Untersagung von Pelletheizungen wegen Feinstaub. Unter Abwägung aller gesellschaftlichen Anforderungen an das Wohnen kommen wir zu dem Schluss, dass für Mehrfamilienhäuser eine Verschärfung des aktuellen GEG-Standards zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht geeignet ist.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss die BEG-Förderung ausreichend mit Mitteln ausgestattet werden.