GdW Arbeitshilfe 90 – „Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung 2021“
Die Heizkostenverordnung wurde auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes erstmals 1981 erlassen. Das Ziel der Verordnung ist es, durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Energieeinsparungen zu erzielen. Untersuchungen und Praxisergebnisse haben eine Energieverbrauchsminderung bis zu 15 % durch verbrauchsabhängige Abrechnung ergeben.
Die aktuelle Novelle der HeizkostenV setzt die Verpflichtungen der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 um: Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, unterjährige Verbrauchsinformation, umfangreiche Abrechnungsinformationen sowie interoperable Geräte und Systeme. Die EU will damit einen geringeren Energieverbrauch und einen verbesserten Wettbewerb erreichen.
Diese Arbeitshilfe soll alle Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, die Regelungen der HeizkostenV praxisgerecht und rechtssicher umzusetzen. Die Arbeitshilfe wurde zwischen Experten des GdW, der Mitgliedsverbände sowie von Wohnungsunternehmen und Dienstleistern abgestimmt, sodass sie zum einheitlichen Vorgehen in der Wohnungswirtschaft wesentlich beitragen kann.
Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten bei ihrer Bestellung jeweils ein kostenfreies Exemplar.
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