16. September 2013 Arbeitshilfen

GdW Arbeitshilfe 71 „Wohnungsunternehmen als Energieerzeuger“

Vermieter kümmern sich innerhalb des Mietrechts darum, wie Gebäude beheizt werden und wie das warme Wasser erzeugt wird. Erfolgt die Wärmeerzeugung im Gebäude über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK, z. B. über ein Blockheizkraftwerk – BHKW), so wird zeitgleich mit der Wärme auch Strom erzeugt. Warum soll sich ein Vermieter also nicht auch um die Stromversorgung des Gebäudes kümmern? Durch die Liberalisierung des Strommarktes ab 1998 ist dezentrale Stromerzeugung durch Wohnungsunternehmen möglich geworden.

Durch weitere Regelungen, z. B. im KWK-Gesetz (KWKG) seit 2009, wurden die Möglichkeiten verbessert, selbsterzeugten Strom auch an Mieter zu liefern. Die vorliegende GdW-Arbeitshilfe soll Wohnungsunternehmen, die Strom selbst erzeugen wollen, Hilfe im Dschungel der damit verbundenen technischen, steuerlichen, bilanziellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen geben. Sie stellt insbesondere für die Wohnungswirtschaft wesentliche Punkte aus dem Energiewirtschaftsrecht (EnWG), dem KWKG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Steuerrecht zusammen.Vermieter kümmern sich innerhalb des Mietrechts darum, wie Gebäude beheizt werden und wie das warme Wasser erzeugt wird. Erfolgt die Wärmeerzeugung im Gebäude über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK, z. B. über ein Blockheizkraftwerk – BHKW), so wird zeitgleich mit der Wärme auch Strom erzeugt. Warum soll sich ein Vermieter also nicht auch um die Stromversorgung des Gebäudes kümmern? Durch die Liberalisierung des Strommarktes ab 1998 ist dezentrale Stromerzeugung durch Wohnungsunternehmen möglich geworden. Durch weitere Regelungen, z. B. im KWK-Gesetz (KWKG) seit 2009, wurden die Möglichkeiten verbessert, selbsterzeugten Strom auch an Mieter zu liefern. Die vorliegende GdW-Arbeitshilfe soll Wohnungsunternehmen, die Strom selbst erzeugen wollen, Hilfe im Dschungel der damit verbundenen technischen, steuerlichen, bilanziellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen geben. Sie stellt insbesondere für die Wohnungswirtschaft wesentliche Punkte aus dem Energiewirtschaftsrecht (EnWG), dem KWKG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Steuerrecht zusammen.

GdW-Arbeitshilfe 71 914 kB

Die GdW-Arbeitshilfe 71 können Sie zu einem Preis von 35 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW beziehen:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Postfach 330755
14177 Berlin

Telefon: +49 (0)30 82403-163
Telefax: +49 (0)30 82403-179
E-Mail: bestellung@gdw.de

Hinweis für die Mitgliedsunternehmen der Regionalverbände des GdW:

Die GdW-Arbeitshilfe 71 steht im GdW-Extranet unter „Fachgebiete“ >> „Publikationen“ zum kostenfreien Download zur Verfügung. Der Zugang zum GdW-Extranet ist über den für die Mitgliedsunternehmen geschützten Bereich des Webauftritts des jeweiligen Regionalverbandes möglich.