Photovoltaik-Strom
Worum geht es?
Günstiger vor-Ort- und Quartiers-PV-Strom unterstützt das bezahlbare Wohnen für Mieterinnen und Mietern, die kein Wohneigentum besitzen. Da ein Großteil der heute mit fossilen Energieträgern beschickten Heizungsanlagen zukünftig auf Wärmepumpen umgerüstet werden wird, erhalten Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern zusätzliche Dringlichkeit. Hinzu kommen zunehmend Pflichten zum Aufbau von Photovoltaikanlagen in Bestand und Neubau. Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind leider noch nicht dazu geeignet, dezentral erzeugten Strom sowohl unkompliziert und kostengünstig als auch systemdienlich im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu nutzen und so die Klimaneutralität des Gebäudesektors bezahlbar entscheidend voranzubringen.
Erschwerend kommt hinzu, dass immer öfter Verteilnetzbetreiber die gesetzlichen und unter gesetzlichen Vorgaben nicht im Sinne der Anschlussnehmer auslegen. Im Ergebnis gibt es hohe Transaktionskosten beim Netzanschluss sowie nicht angeschlossene betriebsbereite Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Energiespeicher.
Die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie bietet einen Rahmen für die gemeinsame Energienutzung, Dabei soll besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige und von Energiearmut betroffene Kunden gelegt werden. Viele dieser Kunden wohnen nicht im selbstgenutzten Eigentum, sondern zur Miete.
Um den Aufbau von Solarenergieanlagen im Sektor der Mehrfamilienhäuser nicht zu behindern, müssen regulatorische Leitplanken für die Verwendung des erzeugten erneuerbaren Stromes vor-Ort und im Quartier immer noch vereinfacht werden. Derzeit ist zumindest in Deutschland ein flächendeckender wirtschaftlicher Betrieb von Solarenergieanlagen für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern nur schwer umsetzbar. Damit werden auch die Solarpflichten
der EPBD ad absurdum geführt.
Die Vorschläge der sozial orientierten Wohnungswirtschaft im Detail
Quartiersnetze
Kleine Quartiersnetze einer vereinfachten Regulierung unterziehen, um den Ausbau dezentraler Energieerzeugung und Versorgung nicht zu blockieren.
Ausdrücklich klarstellen, dass das EuGH-Urteil vom 28.11.2024 und das dazugehörige Urteil des BGH keine Wirkung auf die Hausverteilung hinter dem Hausanschluss entfalten.
Energy Sharing mit reduzierten Netzentgelten
Artikel 15a der ElektrizitätsbinnenmarktRL definiert das Recht auf gemeinsame Energienutzung für alle Haushalte (und weitere), und zwar auf diskriminierungsfreie Weise innerhalb derselben Gebotszone. Wird bei der gemeinsamen Energienutzung nur die lokale (oder regionale) Verteilnetzebene zur Durchleitung genutzt, wäre es diskriminierend, wenn trotzdem das gesamte Netzentgelt für alle Verteilnetzebenen bis hin zum Übertragungsnetz zu
zahlen wäre. Dies ist die derzeitige Lage in Deutschland. Wir schlagen vor, dass Art. 15 a um eine Erläuterung dazu ergänzt wird:
Artikel 15a Recht auf gemeinsame Energienutzung
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, und, sofern ein Mitgliedstaat dies beschlossen hat, andere Kategorien von Endkunden, das Recht haben, sich auf diskriminierungsfreie Weise innerhalb derselben Gebotszone oder innerhalb eines von diesem Mitgliedstaat festgelegten engeren geografischen Gebiets als aktive Kunden an der gemeinsamen Energienutzung zu beteiligen. Insbesondere sind nur die Netzentgelte der tatsächlich zur Durchleitung benutzten Netzebene zu berechnen.
Einen freundlichen Regelungsrahmen für Gebäude- und Quartiers-PV schaffen
Für die aktive Verhinderung der Umsetzung von Mess- und Versorgungskonzepten im Zusammenhang mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und weiteren Stromnutzungskonzepten im Gebäude und im Quartier sollten Pönalen vorgesehen werden.
Einführung und gehaltvolle umfangreiche Weiterentwicklung von bundeseinheitlichen Netzanschlussportalen, inkl. Funktionen wie verpflichtende Eingangsbestätigung, kürzere Fristen für Netzanschlussprüfung, engmaschige Kommunikation zur Nachreichung fehlender Unterlagen, Zurverfügungstellung von Ergebnissen und Zeitplänen.
In der Betriebskostenverordnung ist eine eindeutige gesetzliche Regelung zu schaffen, dass es sich auch bei den die Kosten für PV-Strom vom Dach (für den Betrieb von z.B. Wärmepumpen, Warmwasserbereitung und Allgemeinstrom) um umlegbare Heizkosten handelt, z.B. als Eigenleistung oder als Kosten des Betriebs der Heizungsanlage. Stärkere Marktintegration von PV-Anlagen differenziert umsetzen, z.B. durch Umstellung auf andere Vergütungsmodelle, wie Prämien oder Anreize für flexible Einspeisung, statt pauschaler Streichung der Einspeisevergütung.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollten vom bilanziellen Unbundling aus der Richtlinie (EU) 2019/944 ausgenommen werden. Artikel 10 EPBD – Solarpflichten – sollte ergänzt werden.
Artikel 10 – (neue Absätze 6 und 7):
[…]
(6) Zur Förderung des Ausbaus von auf oder an Wohngebäuden installierten Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere Photovoltaikanlagen, und zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs für Mieterinnen und Mieter zu lokal erzeugtem Strom, treffen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen, um Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamiliengebäuden, die elektrische Energie zur Versorgung der sich in demselben Gebäude oder Gebäudekomplex befindlichen Nutzerinnen und Nutzer bereitstellen, von den Verpflichtungen gemäß Artikel 31, Artikel 35 und Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2019/944 sowie von der Pflicht zur bilanziellen Entflechtung auszunehmen.
Diese Ausnahme gilt unter der Voraussetzung, dass:
(a) die installierte Erzeugungsleistung die Schwelle von 1MW nicht überschreitet,
(b) keine Netzdienstleistungen für Dritte außerhalb des Gebäudekomplexes erbracht werden,
(c) der Netzbetrieb ausschließlich der Eigenversorgung der im Gebäude ansässigen Endkunden und Endanwendungen dient,
(d) Verbraucherschutz, Transparenz und Datenschutz gemäß den Artikeln 10 bis 12 der Richtlinie (EU) 2019/944 gewährleistet bleiben.
(7) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Regulierungsbehörden vereinfachte Genehmigungs- und Registrierungsverfahren für diese Anlagen festlegen, einschließlich vereinfachter Anforderungen an Bilanzkreismanagement, Messung und Abrechnung.
Weiterführende Informationen und Dokumente:
GdW-Arbeitshilfe 96 Solarpaket 1 (kostenfrei für GdW-Mitglieder)
Leitfaden Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung von GdW und BSW