17. Oktober 2024 Pressemeldungen

Wohnungswirtschaft zur Verlängerung der Mietpreisbremse: Jetzt alle Register für bezahlbaren Wohnungsbau ziehen

Berlin – Das Bundesjustizministerium hatlaut Medienberichten einen Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 in die Ressortabstimmung der Ampel-Koalition gegeben.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„In der aktuellen Wohnungsbaukrise ist es für das Entstehen von neuem, bezahlbarem Wohnraum und das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung, dass das ohnehin schon sehr restriktive deutsche Mietrecht nicht noch weiter verschärft wird. Denn angesichts allseits stark gestiegener Preise muss die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungswirtschaft für die enormen Herausforderungen von Wohnungsmangel und Klimazielen unbedingt verbessert statt immer weiter eingeschränkt werden.  

Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass bei der Mietpreisbremse den Kommunen lediglich die Möglichkeit zur Verlängerung gegeben werden soll, sie dafür aber künftig auch nachweisen müssen, welche Maßnahmen sie zur Beseitigung des Wohnungsmangels konkret ergriffen haben. Weitere Verschärfungen des Mietrechts, die ursprünglich angedacht waren, dürfen kein Thema mehr sein, denn der Koalitionsvertrag mit seinen Vorhaben zum Mietrecht wurde vor der sogenannten Zeitenwende verabredet. Seitdem sind die Preise enorm gestiegen.

Eine zu Beginn der Legislaturperiode noch angedachte weitere Verschärfung der Kappungsgrenze würde die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in bezahlbaren Wohnungsbau und weitere wichtige Zukunftsaufgaben wie die energetische und altersgerechte Sanierung komplett abtöten.

Eines ist aber auch klar: Das eigentlich befristete Instrument der Mietpreisbremse hatte innerhalb seines Wirkungszeitraums nicht zur Folge, dass der Weg für bezahlbaren Wohnungsneubau geebnet worden wäre. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse sehen wir daher grundsätzlich extrem skeptisch. Es braucht einen klaren Anreiz für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunen, dass Genehmigungsverfahren schneller und einfacher werden und ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt wird – damit so der vom Bundesverfassungsgericht geprüfte Grundsatz, dass die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument ist, auch tatsächlich erfüllt wird.

Es müssen jetzt alle Register für mehr bezahlbaren Wohnungsbau gezogen werden. Damit ein echter Bau-Turbo gezündet werden kann, ist das Baugesetzbuch zentral wichtig. Es muss so gestaltet werden, dass der Bau von Wohnungen gegenüber anderen Belangen regelmäßig im Vordergrund steht. Dazu muss die Schaffung von Wohnraum gerade in sogenannten Mangelgebieten ganz offiziell als ‚überragendes öffentliches Interesse’ behandelt werden. Dabei ist auch die angedachte befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau in Form des § 246e BauGB-E unbedingt notwendig. Sie muss in die Gesetzesnovelle zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung aufgenommen werden. Dann kann sie ein wirksamer Hebel werden, um den Wohnungsmangel in unserem Land zu bekämpfen.“  

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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