Wohnungswirtschaft zum Kabinettsbeschluss zur Änderung von Artikel 143h des Grundgesetzes
Berlin – Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2025 beschlossen, Artikel 143h des Grundgesetzes ändern zu wollen. Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit der Bund die Länder bei der finanziellen Entlastung der Kommunen unterstützen kann.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Dieser eigentlich gute Vorstoß hätte zeitlich viel eher erfolgen sollen, damit er in dieser Legislaturperiode noch hätte umgesetzt werden können. Dieser Versuch wird mit Sicherheit nicht erfolgreich sein. Wichtig ist, dass in der kommenden Legislaturperiode ein entsprechender neuer Versuch unternommen wird.“
Hintergrund: Bedeutung einer Grundgesetzänderung für die Altschuldenhilfe
Insbesondere für die ostdeutschen Kommunen und die dortigen sozial orientierten Wohnungsunternehmen ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung, denn sie haben immer noch hohe Altschulden aus der Zeit der DDR zu tragen. Nur durch weitere finanzielle Hilfen kann es gelingen, den sozial orientierten Wohnungsunternehmen auch angesichts teils sehr niedriger Mieten in ostdeutschen Regionen mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf für klima- und altersgerechte Sanierungen sowie für den Wohnungsneubau wirksam unter die Arme zu greifen.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.