4. April 2022 Pressemeldungen

Wohnungswirtschaft begrüßt Einigung bei der Verteilung des CO2-Preises – Viele Fragen bleiben jedoch offen

Berlin –„Wir begrüßen, dass bei der Aufteilung der CO2-Kosten künftig der energetische Zustand des Gebäudes und der Verbrauch des Mieters berücksichtigt werden soll. Das ist eine faire Lösung, die Anreize zur energetischen Sanierung des Gebäudes durch den Vermieter und zu einem sparsamen Verbrauch durch den Mieter schafft. Die ursprünglich geplante 50:50 Verteilung wäre für beide Seiten ungerecht und nicht im Sinne des Klimaschutzes gewesen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur Erklärung der Bundesregierung, die Kosten nach einem 10-Stufenmodell entsprechend der CO2-Emissionen aufzuteilen.

Die Wohnungswirtschaft hat immer wieder darauf verwiesen, dass eine Verteilung nicht pauschal erfolgen darf, weil damit diejenigen bestraft werden, die in der Vergangenheit viel in die energetische Sanierung investiert haben. Deshalb hatte die Wohnungswirtschaft wiederholt eine differenzierte Verteilung der Kosten vorgeschlagen, die es nun künftig geben wird.

„Positiv bewerten wir außerdem, dass der Termin nun auf den 1. Januar 2023 verlegt wurde. Wir hatten wiederholt darauf hingewiesen, den Vermietern eine Karenzzeit zu gewähren. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren und ihre Wohnungen in einen energetisch besseren Zustand zu bringen“, sagt Gedaschko.

„Der 10-Stufenplan, auf den sich die Ministerien nun geeinigt haben, scheint eine gute Grund-lage zu sein. Mit Spannung erwarten wir den konkreten Gesetzestext, der auf noch offene Punkte eingehen muss. Insbesondere muss geklärt werden, welche Regelungen der Gesetzentwurf für Fernwärme und Gasetagenheizungen vorsieht. Hier hoffen wir, dass nur Mietverhältnisse erfasst werden, bei denen Heizkosten im Rahmen der Betriebskosten umgelegt werden“, sagt Gedaschko.

Darüber hinaus darf Fernwärme nicht in die Verteilung des CO2-Preises aufgenommen werden. Denn ganz abgesehen von Anschluss- und Benutzungszwängen haben Wohnungsunternehmen keinen Einfluss auf die CO2-Emissionen der Wärmeerzeugung bei Fernwärme. Der CO2-Preis müsste eher auf Mieter und Fernwärmeversorger verteilt werden.

Weiter ist zu klären, wie sich die Regelung auf diejenigen auswirkt, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Bislang werden die Kosten in vollem Umfang durch die Städte und Kommunen getragen.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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