28. Februar 2019 Pressemeldungen

Wohngeld nachhaltig stärken – GdW fordert bei Verbändeanhörung echte Dynamisierungsregelung

Berlin – „Das Wohngeld kann nur dann seinen Zweck erfüllen, angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, wenn es in festgelegten und eng getakteten Zeitabständen an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Der aktuelle Reformentwurf berücksichtigt das nicht ausreichend und kann daher nur als halbherzig bezeichnet werden.“ Das erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zur Wohngeldreform im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Der GdW vertritt bei der Anhörung als größter Branchendachverband die Interessen von rund 3.000 Wohnungsunternehmen.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt dabei ausdrücklich, dass das Wohngeld im Zuge der Stärkung dieses wichtigen Instruments bereits einmalig 2020 angepasst wird – und damit in einem kürzeren Zeitabstand, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Dennoch: „Mit dem aktuellen Reformentwurf wird das Wohngeld nicht nachhaltig gestärkt“, kritisierte der GdW-Chef. Zwar profitieren von der geplanten Wohngelderhöhung rund 660.000 Haushalte – davon 180.000 Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Allerdings wird die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte bis 2022 auf rund 600.000 Haushalte absinken. „Für eine echte und dauerhafte Stärkung des Wohngeldes braucht die Gesetzesreform eine konkrete Dynamisierungsregelung“, forderte Gedaschko.

Ziel müsse es sein, den sogenannten „Drehtüreffekt“ zu vermeiden – also das Hin- und Herwechseln von Leistungsberechtigten zwischen der jährlich angepassten Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende und dem bislang nicht regelmäßig angepassten Wohngeld. Ohne eine Dynamisierung, wie sie im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Kosten der Unterkunft vorgesehen ist, werden gerade diejenigen benachteiligt, die nicht dauerhaft, sondern befristet beschäftigt sind und an der „Schnittstelle“ zwischen Wohngeld und SGB II über ein schwankendes Einkommen verfügen. Insbesondere diese Haushalte wechseln zwischen Wohngeld und SGB II-Bezug und verursachen ungewollt einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Deshalb muss konkret angestrebt werden, wesentlich mehr Haushalte als bisher dauerhaft aus der Bedürftigkeit nach dem SGB II herauszuholen und so die positiven Effekte des Wohngeldes zu nutzen.

„Darüber hinaus brauchen wir beim Wohngeld nach wie vor eine Klimakomponente“, forderte Gedaschko. Es ist nicht nachvollziehbar, warum beim Wohngeld die Heizkosten strukturell anders berücksichtigt werden als bei den Kosten der Unterkunft (KdU). Wir brauchen einen Gleichklang zwischen Wohngeld und KdU, um auch hier den Drehtüreffekt zu vermeiden.

Die GdW-Stellungnahme zur Verbändeanhörung Wohngeldreform finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zum Download 49.47 kB

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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