1. April 2020 Pressemeldungen

Wirksame Hilfe für Mieter: Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung prüfen! – derzeit gilt vereinfachter Zugang

Berlin – „Mietern und Vermietern ist in Zeiten der Corona-Krise vor allem dann geholfen, wenn die Gefahr von Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit auf beiden Seiten gebannt wird. Deshalb sollten Mieterinnen und Mieter unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld oder soziale Grundsicherung prüfen. Mit ihrem Sozialschutz-Paket hat die Bundesregierung den Zugang zu den Unterstützungsleistungen in Bezug auf Wohnraum vorübergehend stark vereinfacht. Deshalb empfehlen wir den Mieterinnen und Mietern: Stellen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag!“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Der Bund hat mit dem Sozialschutz-Paket wirksame Regelungen geschaffen. Jetzt müssen die Länder die Wohngeldbehörden vor Ort in die Lage versetzen, die vielen Neuanträge und Weiterbewilligungen kurzfristig und mit vereinfachten Verfahren zu bearbeiten, damit das Wohngeld zeitig ausgezahlt werden kann“, so der GdW-Chef weiter. Zudem sollten die Landesregierungen prüfen, ob die Wohngeldsachbearbeitung als systemrelevante Tätigkeit eingestuft werden kann, um die Funktionsfähigkeit der Wohngeldbehörden und damit des enorm wichtigen wohnungspolitischen Instruments Wohngeld zu sichern.

Folgende wesentliche Unterstützungsmöglichkeiten stehen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung:

Wohngeld

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Im Internet stehen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Mieter grob einschätzen können, ob ihnen Wohngeld zusteht. Es kann dann bei den zuständigen Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Informationen und Antragsformulare finden sich auf deren Websites. Viele Bundesländer bieten derzeit Erleichterungen im Rahmen der Antragsstellung und der Plausibilitätsprüfung an. Deshalb lohnt es sich, die Möglichkeit eines Antrags zu prüfen! Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich.

Kosten der Unterkunft (Grundsicherung)

Haushalte, die ein geringes bzw. vermindertes oder kein eigenes Einkommen erzielen, können Anspruch auf Unterstützung im Rahmen der Kosten der Unterkunft (Grundsicherung) haben. In der aktuellen Situation kann das auch Selbstständige betreffen, die COVID-19-bedingt unmittelbar ohne Einkommen dastehen. Betroffene stellen dazu unmittelbar beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung und Übernahme der vollen Wohnkosten.Als Erleichterung im Rahmen des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung können Erstanträge derzeit einfach formlos schriftlich, ohne persönliche Vorsprache (direkt über den Hausbriefkasten des Jobcenters) oder telefonisch gestellt werden. Zu empfehlen ist die schriftliche Beantragung, da die bekannten Jobcenter-Telefonnummern aktuell kaum erreichbar sind. Anträge können auf der Website der Arbeitsagentur gestellt werden. Bis auf Weiteres gilt hier: Es erfolgt keine zeitaufwändige Vermögensprüfung. Für Leistungen deren Bewilligungszeiträume zwischen 1. März 2020 und 30. Juni 2020 beginnen, wird Vermögenfür die Dauer von 6 Monaten nicht berücksichtigt. Es gilt die Vermutungsregel, dass Antragsteller kein erhebliches Vermögen haben. Es genügt eine Erklärung des Antragstellers. Darüber hinaus erfolgt bei Erstanträgen ab April 2020 keine Angemessenheitsprüfung. Für zunächst 6 Monate werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen angesehen und übernommen. Es gelten auch nicht die üblichen an der sozialen Wohnraumförderung orientierten Beschränkungen der Wohnfläche.

Praktische Hinweise für Mieter gibt es hier zum Download.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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