Mehr als die Hälfte der Haushalte zahlt bei der Energiewende drauf – GdW: Mieterstromprojekte fördern statt abschaffen
Berlin – „Die Energiewende kann nicht funktionieren, wenn über die Hälfte der Haushalte in Deutschland keine Chance haben, an ihr mitzuwirken und Geld zu sparen. Mit ihren aktuellen Plänen zum Ökostrom beerdigt die Bundesregierung die zukunftsweisenden Mieterstrommodelle. Damit hätten die Mieter in Deutschland – das sind 58 Prozent aller Haushalte – keine Möglichkeit mehr, sich aktiv am Klimaschutz im Gebäudebereich zu beteiligen“, warnte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Anlässlich des heutigen Bund-Länder-Gipfels zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEG) rief der GdW-Chef die Gipfel-Teilnehmer dazu auf, Mieterstrommodelle endlich als wichtigen Baustein der Energiewende zu erkennen – und sie im Zuge der Gesetzesreform zu unterstützen, statt abzuschaffen.
Mieterstrom ist Strom, der durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in den Wohnquartieren erzeugt und nicht ins allgemeine Stromnetz eingespeist, sondern direkt von den Mietern genutzt wird. Dadurch bleibt der Strom vor Ort und entlastet das Netz. Die entstandene Wärme wird beispielsweise zur Warmwasserversorgung genutzt, das spart CO2. Aktuell gibt es jedoch drei große Hürden für Mieterstromprojekte:
- Mit dem Entwurf der EEG-Novelle werden Mieterstrom und Eigenversorgung wieder nicht rechtlich gleichgestellt, obwohl beide Modelle technisch das Gleiche sind. Mieter können nicht vom günstigeren Strom vom Dach oder aus dem Keller profitieren und sind Zuzahler statt Teilhaber bei der Energiewende. „Mieter sind derzeit die Verlierer bei der Energiewende: Sie haben geringere Einkommen als der Rest der Bevölkerung, tragen aber die Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien, ohne sich daran beteiligen zu können“, so Gedaschko. 35 Prozent der Mieterhaushalte haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.300 Euro.
- Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt werden? Das macht keinen Sinn, ist ungerecht und muss daher dringend im Gewerbesteuergesetz korrigiert werden“, forderte der GdW-Chef.
- Die geplante Stromsteuer im Zuge der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes würde die dezentrale Stromerzeugung verteuern. Wohnungsunternehmen, die Blockheizkraftwerke oder Photovoltaik-Anlagen betreiben, würden mit einer Steuer von rund 2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom belastet. „Diese Stromsteuer gefährdet Projekte der dezentralen Energieerzeugung in der Wohnungswirtschaft und erschwert den zukünftigen Ausbau von Mieterstromprojekten erheblich“, mahnte der GdW-Chef.
Die GdW-Stellungnahme zur Reform des EEG finden Sie hier.
Die GdW-Stellungnahme zur Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes gibt es hier.