Gleichwertige Lebensverhältnisse: Kommissionsvorschläge bilden guten Rahmen – Bundesregierung muss rasch effektive Maßnahmen umsetzen
- GdW begrüßt erklärten Willen zur Lösung der Altschuldenproblematik
Berlin – „Der Bericht zur Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ enthält viele gute Vorschläge, die die Bundesregierung anhand konkreter Maßnahmen rasch in Gesetzesvorhaben umsetzen muss. Die Maßnahmen müssen miteinander abgestimmt sein und sinnvoll ineinander greifen – dann sind wir einen Schritt weiter beim guten und bezahlbaren Wohnen sowohl auf dem Land als auch in der Stadt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heute vorgelegten Schlussfolgerungen und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissionsergebnisse. Zahlreiche Vorschläge der Wohnungswirtschaft für zukunftsfähiges Leben in Stadt und Land finden sich in den Schlussfolgerungen wieder. Auch für den jetzt folgenden Prozess der Umsetzung der Maßnahmen stehen der GdW und seine Regionalverbände als verlässliche Partner der Politik bereit.
Eine starke Städtebauförderung in Kombination mit effektiven Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung sind von zentraler Bedeutung für eine lebenswerte Zukunft sowohl in strukturschwachen Regionen als auch in den Städten. „Die in diesem Jahr beschlossene Grundgesetzänderung für ein weiteres Engagement des Bundes beim sozialen Wohnungsbau über 2019 hinaus ist ein Riesenschritt in die richtige Richtung und ein großer Erfolg auch für die Wohnungswirtschaft“, so der GdW-Chef. Es sei sehr erfreulich, dass diesem Kernthema auch in den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung große Bedeutung zugemessen werde. Dass sich der Bund damit auch nach 2021 mit eigenen Mitteln am sozialen Wohnungsbau beteiligen wird, sei eine gute Botschaft für das bezahlbare Wohnen.
Es sei zudem äußerst erfreulich, dass beim Problem der Altschulden nun eine faire Lösung für die Wohnungswirtschaft konkret in Aussicht ist. Denn in einigen Regionen haben Wohnungsunternehmen mit hohen Leerständen zu kämpfen. So ist die Leerstandsquote zum Beispiel in den ostdeutschen Ländern von 2017 auf 2018 erstmals seit 18 Jahren wieder angestiegen. Aktuell liegt sie in den neuen Ländern (ohne Berlin) bei 8,3 Prozent und damit um 0,3 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Zusätzlich sind die Wohnungsunternehmen dort häufig mit Altschulden aus DDR-Zeiten belastet. „Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften als wichtige Akteure in der Stadt- und Regionalentwicklung schätzt und die Stärkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit daher als nachhaltige Lösung ansieht. Zudem hat die Regierung das Beheben von Gebäudeleerständen als Voraussetzung für attraktive und lebendige Ortskerne erkannt“, lobte Gedaschko. Um eine demografische Spaltung Deutschlands zu verhindern, müssen den Wohnungsunternehmen zukunftsfähige Investitionen in Bestand und Wohnumfeld ermöglicht werden.
„Um schrumpfende Einwohnerzahlen in ländlichen Räumen und den Verlust der regionalen Kultur zu verhindern, brauchen wir attraktive Städte – mit anderen Worten Ankerstädte – in den Regionen. Diese gilt es, strukturell zu stärken“, so Gedaschko. Darunter sind diejenigen Städte zu verstehen, die ihre historische Funktion als zentraler Handels-, Kommunikations- und Begegnungsraum in den vergangenen Jahrzehnten erhalten und ausgebaut haben. Gedaschko wertete es als sehr positiv, dass auch dieses durch den GdW in seinem Positionspapier „Wohnen jenseits der Metropolen“ erarbeitete Leitbild in den Kommissions-Schlussfolgerungen berücksichtigt werde.
„Wohnstandorte sind langfristig nur attraktiv, wenn die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, die medizinische Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen und Bildungsangebote sowie eine gute Breitbandversorgung vorhanden sind.“ Auch das greift die Kommission in ihren Schlussfolgerungen richtigerweise auf und fordert unter anderem eine flächendeckende Glasfaser-Versorgung bis ans Gebäude. Beim zentralen Thema Erreichbarkeit und Mobilität sei es positiv, dass die Bundesregierung im Zuge der bundesweiten Vernetzung eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Angebote vorsehe, die den Linienverkehr stärken.
Raumordnung und Regionalplanung müssen neu ausgerichtet und gestärkt werden – auch dies sehen die Ergebnisse erfreulicherweise vor. „Wir brauchen Öffnungs- bzw. Experimentierklauseln für den ländlichen Raum sowie geeignete, flexible Förderstrukturen, um die Attraktivität der Regionen jenseits der Metropolen zu stärken und dadurch den Zuwanderungsdruck auf die Ballungszentren abzuschwächen“, so der GdW-Chef. „Deshalb begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung ausdrücklich, mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung gezielt fördern zu wollen.“ Notwendig sei es, die interkommunale Zusammenarbeit durch regionale Planungsverbünde unter Einbeziehung der Wohnungswirtschaft zu stärken. Nur so könne die Wohnungswirtschaft den zunehmenden Spagat zwischen Wohnungsknappheit in den Metropolregionen und Leerständen in den ländlichen Räumen bewältigen.
Der Bund kündigt in seinem Maßnahmenplan zudem an, im Rahmen eines „Gleichwertigkeits-Checks“ künftig bei allen Gesetzesvorhaben zu prüfen, welche Wirkungen sie auf die Wahrung und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Das ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft ein interessantes Vorhaben im Hinblick auf politische Gedankenspiele beispielsweise zu Mietendeckeln, die letztlich eine Stärkung der ländlichen Räume konterkarieren würden, da solch starke Eingriffe in die Wohnungsmärkte einen verstärkten Wegzug aus den ländlichen Regionen fördern würden.
Nicht zuletzt bewertet es die Wohnungswirtschaft als positiv, dass die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement durch die Gründung einer „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ stärken will. „Für gute Nachbarschaften ist die Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement auch in den Wohnquartieren eine wichtige Voraussetzung“, so Gedaschko abschließend.
Der GdW erarbeitet unter Beteiligung seiner Regionalverbände im Rahmen eines groß angelegten Kooperationsprojekts in drei Bundesländern aktuell Möglichkeiten zur Stärkung des regionalen Ausgleichs und wird diese Erkenntnisse als Vertreter der Wohnungsunternehmen – den Gestaltern von Heimat vor Ort – noch weiter einbringen.
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Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.