GdW: Zielgerichtete Wohnungsbau-Strategie umsetzen statt politische Schnellschüsse abfeuern
Berlin – „Wohnungspolitik darf nicht zum Spielball im anstehenden Bundestagswahlkampf gemacht werden. Was wir in Deutschland brauchen, ist die zügige Umsetzung einer zielgerichteten Strategie für mehr bezahlbaren Wohnungsbau statt weiterer populistischer Schnellschüsse im Mietrecht“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heute stattfindenden Klausurtagungen der Bundestags-Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD.
„Auf der einen Seite beauftragt Justizminister Maas Studien zur Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Mietpreisbremse mit Bindefrist November 2016. Auf der anderen Seite überholt ihn die eigene Bundestagsfraktion mit neuen mietrechtlichen Regulierungsvorschlägen“, so der GdW-Chef. „Das ist politischer Aktionismus.“ Nach Ansicht des GdW-Chefs ist zunächst eine sorgfältige Analyse über die Wirkung der Mietpreisbremse notwendig. Die Überlegungen des Justizministers, Vermieter unter anderem zu verpflichten, die Vormiete offenzulegen, seien kontraproduktiv. Denn entscheidend für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete ist nicht die Vormiete, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die vielen unterschiedlichen Urteile etwa zum Berliner Mietspiegel zeigen darüber hinaus, dass die Rechtssicherheit und Akzeptanz des qualifizierten Mietspiegels gestärkt werden muss. „Wenn bei der Erstellung von Mietspiegeln zukünftig nicht nur Mietverträge der letzten vier, sondern der letzten acht Jahre berücksichtigt werden, führt dies nicht zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz, sondern zu einer Abwertung der Wohnungsbestände“, warnte der GdW-Chef. Maßnahmen der energetischen oder altersgerechten Modernisierung würden viel später in die ortsübliche Vergleichsmiete einfließen oder rückwirkend unwirtschaftlich werden. „Das würde unsere gemeinsamen Bemühungen zur Bewältigung der zentralen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen von Energiewende und demografischem Wandel konterkarieren“, sagte Gedaschko.
„Wie jeder andere Wirtschaftsbereich ist auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein ‚Ökosystem‘, bei dem Eingriffe immer Folgen an anderer Stelle, insbesondere im sozialen Bereich, nach sich ziehen“, so Gedaschko. Das dürfe bei allen Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden.
Sinnvoll wäre es daher beispielsweise, die Vergabe von Bauland zu beschleunigen. Dafür sollten die in der Baugesetzbuch (BauGB)-Novelle vorgesehenen „Urbanen Gebiete“ mit dem Schwerpunkt Wohnen entwickelt werden. Bislang sind reine Wohngebäude dort nur ausnahmsweise zulässig. Darüber hinaus sollte Wohnbebauung nach § 34 BauGB im Innenbereich von Städten erleichtert werden. Zudem müsse Wohnungsbau am Ortsrand im unmittelbaren Zusammenhang mit bereits vorhandener Bebauung leichter ermöglicht werden. Es muss eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen des passiven Schallschutzes in der neuen Gebietskategorie geschaffen werden.
Anstatt sich hinter Placebo-Gesetzgebungsvorhaben zu verstecken, die besonders die sozial nachhaltigen Vermieter schädigen und den Mietern nichts nützen, sollte sich die Politik mit der Wurzel des Übels befassen: „Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in den Ballungsregionen“, so Gedaschko. „Gerade in den beliebten Ballungsräumen brauchen wir deshalb auch eine Willkommenskultur für Bagger und Bauzaun.“ Deshalb dürfe insbesondere bei der Umsetzung der erfolgversprechenden Ergebnisse der Baukostensenkungskommission der Bundesregierung keine Zeit mehr verloren werden.