Energieversorgung: Mieterstrom soll für Quartiere geöffnet werden
Berlin – „Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und den bezahlbaren Klimaschutz im Wohngebäudebereich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, heute anlässlich der Anhörung zum Mieterstromgesetz im Deutschen Bundestag. Damit könnten endlich auch Mieter aktiv an der Energiewende teilhaben. Zentrales Anliegen sei es nun, dass das Gesetz auch Projekte im Quartierszusammenhang ermöglicht und zudem noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
Mieterstrom im Quartier ermöglichen
Der GdW-Chef begrüßte ausdrücklich, dass die Regierungsfraktionen sich nunmehr dafür einsetzen, dass die Regelungen zum Mieterstrom nicht nur für das Gebäude gelten, in dem der Mieterstrom erzeugt wird, sondern auch für Wohngebäude, die in unmittelbarer räumlicher Nähe dazu stehen.“Solche Quartierskonzepte würden es ermöglichen, auch Mieter an der Energiewende zu beteiligen, deren Wohngebäude beispielsweise aufgrund von Verschattungen oder der baulichen Situation nicht als Standort für die Erzeugung von Solarstrom in Frage kommen“, so Gedaschko. Er appellierte an die Politik, diesen Quartiersbezug nun auch im Gesetz zu fixieren – der derzeitige Kabinettsentwurf sieht das noch nicht vor.
Immernoch problematisch: steuerliche Nachteile für Mieterstrom-erzeugende Wohnungsunternehmen
Dennoch ist mit dem aktuellen Gesetzentwurf eine entscheidende Hürde für den Mieterstrom noch nicht beseitigt. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden weiterhin gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt werden? Das macht keinen Sinn, ist ungerecht und muss daher dringend im Gewerbesteuergesetz korrigiert werden“, forderte der GdW-Chef. „Das ist im Übrigen vollkommen steuerneutral.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Die Pressemitteilung zum Download. 54.24 kB
Die Stellungnahme des GdW zur Anhörung zum Mieterstromgesetz finden Sie hier.