Bundestag berät Transparenzregister: Bürokratiemonster vermeiden – digitale Lösungen nutzen
Berlin – Der Bundestag berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister. „Die eklatanten Rückstände bei der Digitalisierung der deutschen Verwaltung und die ‚archaischen‘ Zustände, die der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem neuen Gutachten moniert, werden durch die Pläne der Bundesregierung beim Transparenzregister weiter verschlimmert. Ein Bürokratiemonster wäre die Folge dieses Gesetzes. Wir brauchen stattdessen endlich effiziente, digitale Lösungen“, kommentiert Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, die Pläne der Bundesregierung.
Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der sogenannten Meldefiktion im Geldwäschegesetz. Nach dieser Meldefiktion entfällt bisher für viele Unternehmen und Vereine, darunter auch die weit überwiegende Zahl der Wohnungsgenossenschaften sowie der Wohnungsgesellschaften mit einer kommunalen Beteiligung von mehr als 75 Prozent, die Notwendigkeit, separate Angaben zu den vertretungsberechtigten Organen zum Transparenzregister zu machen. Diese Angaben sind in der Regel bereits aus anderen Registern, wie dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister ersichtlich. Durch die Streichung der Meldefiktion sollen die datenseitigen Voraussetzungen der im Jahr 2021 anstehenden europäischen Transparenzregistervernetzung geschaffen und das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister ausgebaut werden.
„Die Vernetzung der europäischen Transparenzregister ist ein nachvollziehbares Anliegen. Aber dafür muss es einen anderen Weg geben, als den Unternehmen und Vereinen zusätzliche Eintragungspflichten aufzuerlegen“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Derartige Maßnahmen konterkarieren sinnvolle Schritte zum Bürokratieabbau. Zudem wird durch mehrmaliges Einpflegen derselben Daten das Risiko fehlerhaft eingepflegter Daten erhöht. Im Zeitalter der Digitalisierung muss es möglich sein, einmal eingepflegte Datensätze durch entsprechende Schnittstellen zwischen verschiedenen Registern in diesen jeweils verfügbar zu machen statt dieselben Datensätze einzeln in mehrere Register einzupflegen“, so Gedaschko weiter. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, nach Alternativen, beispielsweise der Vernetzung des bereits bestehenden Transparenzregisters mit anderen Registern, wie dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister zu suchen.
Nach aktuellen Schätzungen würde sich die Zahl der eintragungspflichtigen Einheiten in Deutschland insgesamt wohl verfünffachen. Neben den originären Einträgen müssten die betroffenen Unternehmen und Vereine zusätzlich zu den Daten im Genossenschafts-, Vereins oder Handelsregister die Daten im Transparenzregister entsprechend aktuell halten. GdW-Präsident Gedaschko appelliert daher an den Gesetzgeber: „Bei allem Verständnis für die sich aus der Geldwäscherichtlinie ergebende Notwendigkeit, zu einer funktionierenden europäischen Vernetzung der Transparenzregister beizutragen, plädieren wir dringend dafür, noch einmal nach anderen modernen, digitalen und unbürokratischen Alternativen für eine funktionierende europäische Vernetzung der Transparenzregister zu suchen.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.