Bundeshaushalt 2017: GdW begrüßt höheren Etat für das bezahlbare Wohnen
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017 beschlossen. Danach werden die den Ländern zufließenden Kompensationsmittel für den Wegfall der Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 2017 bis 2019 um 500 Mio. Euro pro Jahr und damit auf über eine Milliarde Euro pro Jahr bis 2019 erhöht. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss vor, weitere 500 Millionen Euro pro Jahr für ein Wohnungsbauprogramm zugunsten sozialer Brennpunkte und für den Bereich „Soziale Stadt“ jährlich 300 Mio. Euro zusätzlich bereitzustellen.
„Angesichts des steigenden Drucks auf die Wohnungsmärkte in Deutschlands Großstädten begrüßen wir die deutliche Aufstockung der Mittel für den bezahlbaren Wohnungsbau ausdrücklich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Nun sei es wichtig, dass diese Mittel von den Ländern zweckgebunden eingesetzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Zuwanderung aus dem In- und Ausland in unsere Ballungszentren ist es mehr denn je notwendig, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der GdW-Chef wies darauf hin, dass die Finanzierung der Wohnungsbauförderung auch nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel Ende 2019 weiter auf hohem Niveau gesichert werden müsse.
Besonders positiv wertet Gedaschko die kräftige Aufstockung der Mittel für das Städtebauprogramm Soziale Stadt. „Die Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge muss zur nationalen Aufgabe werden. Die Erhöhung der Mittel um 300 Millionen Euro kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. „Integration findet nicht nur im Bereich Arbeit und Bildung statt, sondern gerade auch in den Wohnquartieren. Deshalb brauchen wir eine möglichst flexible Ausgestaltung des Programms Soziale Stadt, die über die bisherige städtebauliche Gebietskulisse hinausgehen kann und die Integration in den Wohnquartieren stärkt. „Gut funktionierende Nachbarschaften sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration der Menschen in ihrer neuen Heimat“, so Gedaschko.
Der GdW-Präsident wies eindringlich darauf hin, dass die Wohnungswirtschaft in Deutschland nur ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann, wenn jetzt auch die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen umgesetzt werden. Dazu gehört es beispielsweise, die Baunutzungsverordnung zu überarbeiten, um Hemmnisse für die Aufstockung von Wohngebäuden zu beseitigen und die kommunalen Bauämter personell deutlich besser auszugestalten, um die Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen. Zudem müssen die Kommunen ausreichend bezahlbare Grundstücke bereit stellen. Ebenso wichtig sei es, die Einführung der steuerlichen Sonderabschreibung (Sonder-Afa) um eine gleichwertige Investitionszulage für die Wohnungsunternehmen zu ergänzen, die die steuerliche Förderung nicht nutzen können. Dies sei angesichts der großen nationalen Herausforderung des Wohnungsbaus mehr als gerechtfertigt.
Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zum Eckwertebeschluss geht es hier.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.