19. November 2021 Pressecenter

GdW zu den Mietbegrenzungsplänen der verhandelnden Ampel-Koalitionäre

Berlin – Die mögliche künftige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP will einem Medienbericht zufolge Mieterhöhungen künftig stärker deckeln. Demnach soll es Vermietern nur noch möglich sein, die Miete in Kappungsgrenzgebieten um maximal acht statt 15 Prozent und überall sonst um 12 statt 20 Prozent innerhalb von drei Jahren zu erhöhen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Es war mit einer Anpassung der bisherigen Regelungen zu rechnen. Und, dass nach Lösungen gesucht wird, um einen zu starken Mietanstieg zu verhindern, verstehen wir auch. Allerdings muss gleichfalls darauf geachtet werden, dass nicht ausgerechnet diejenigen, die schon immer sozial verantwortlich vermietet haben, am Ende in Schwierigkeiten kommen.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

1. Eine solche Regelung trifft dummerweise diejenigen viel härter, die bewusst mit niedrigen Mieten gearbeitet haben. Denn ‚ihre‘ maximale Erhöhung von acht Prozent auf die Grundmiete in drei Jahren bedeuten z.B. bei einer Durchschnittsmiete von 5,50 Euro pro Quadratmeter mit 0,44 Euro eben nur die  Hälfte gegenüber den teureren Mieten von 11 Euro (0,88 Euro) aufwärts.

2. Das ist bedeutsam, wenn es um die Kostensteigerungen geht, die die Wohnungsunternehmen im Personalbereich, vor allem aber bei der Instandhaltung (Inflationsrate und Baukostenentwicklung) haben. Mit 88 Cent pro Quadratmeter kann man dies eher abpuffern als mit 44 Cent pro Quadratmeter. Dies schwächt ausgerechnet die Investitionskraft der sozial verantwortlichen Vermieter mit ihren klar unterdurchschnittlichen Mieten; und dies in Zeiten, in denen gerade durch den Klimaschutz zusätzlich gewaltige Zukunftsinvestitionen gefordert sind.

Daher sollte unter anderem auch stärker über indexierte Mietmodelle nachgedacht werden. Hier könnten sowohl die Inflationsrate, die Baukostenentwicklung aber genauso die Einkommensentwicklung der unteren 50 Prozent der Erwerbstätigen eine Rolle spielen.

3. Es fehlt eine korrespondierende Regelung zur Mietpreisbremse, mit der das Grundproblem – der fehlende Wohnraum – adressiert wird.

Hier wäre eine klare Koppelung der Kappungsgrenzgebiete sowohl mit einer Verpflichtung der Länder für eine höhere Wohnungsbauförderung als auch einer Verpflichtung der Kommunen, mehr bezahlbares Bauland zu schaffen, notwendig. So wird lediglich versucht, den Mangel besser zu verwalten.

Stellvertretend für viele ähnliche Rückmeldungen hier die Stellungnahme einer Wohnungsgenossenschaft: ‚Unsere sehr moderate Mietpreisgestaltung bringt uns angesichts starker Kostensteigerungen und der Vorgaben zur Energieeinsparung in die ohnehin schon schwierige Situation, dass wir Investitionen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit durch Gegenfinanzierung mit anderen ertragsstärkeren Gebäuden ermöglichen müssen. Durch die diskutierten weiteren Begrenzungen wird dieser Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt. Deshalb ist diese Reduzierung schwer mitzutragen.‘“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.         

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