17. Dezember 2020 Pressecenter

Der überfällige Paradigmenwechsel in Klimaschutzpolitik wird durch EEG-Reform möglich und macht den Weg frei für mehr Mieterstrom

Berlin – Der Bundestag hat heute eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet, die bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

„Die beschlossene EEG-Reform ist ein guter Schritt auf dem Weg hin zu dem überfälligen Paradigmenwechsel in der Klimaschutzpolitik in Deutschland. Endlich sind die Steine für einen attraktiven und sinnvollen Mieterstrom aus dem Weg geräumt. Dieser Paradigmenwechsel ist dringend notwendig, um Quartierslösungen zu ermöglichen und die lokale Stromversorgung durch Photovoltaikanlagen massiv auszubauen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Durch die Reform wird Photovoltaikstrom nun stärker als bisher in die Städte gelangen können, da durch die Änderung beim Mieterstrom künftig auch Quartiersansätze ermöglicht werden. So können PV-Anlagen auf Gebäuden oder in Quartieren einen größeren Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.

Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Gewerbesteuerbefreiung für die Vermietungserträge trotz Mieterstrom erhalten bleibt. „Mit dem Entschließungsantrag soll es endlich eine Abkopplung der Frage der Gewerbesteuer auf Vermietung von der Bereitstellung von Energie aus selbstproduziertem Strom geben. Dadurch wird das Modell Mieterstrom für Vermieter endlich attraktiv, da die Anlagen ihnen keine steuerlichen Nachteile bescheren“, sagt Gedaschko. „Die Wohnungswirtschaft erwartet nun eine schnelle Umsetzung der Entschließung.“  

Auch der Eigenverbrauch wird durch die Gesetzesänderung gestärkt. So können mehr Erneuerbaren-Anlagen ihren Strom selbst verbrauchen, ohne dass Steuern und Abgaben gezahlt werden müssen. Bisher war der Eigenverbrauch von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10kW befreit, nun ist dies bis zu 30 kW der Fall.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt auch die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Mieterstrom durch die Anhebung des Mieterstromzuschlags. Allerdings unterscheidet sich die Behandlung von Mieterstrom- und Eigenverbrauchsanlagen nach wie vor erheblich zu Ungunsten der Mieter. Diese Benachteiligung der Mieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern wurde leider nicht beendet. Auch Mieter, die Mieterstrom beziehen, sollten als Eigenversorger gelten.

Das Problem der Anlagenzusammenfassung wurde ebenfalls gelöst: Solaranlagen, die nicht an demselben Anschlusspunkt betrieben werden, werden als Mieterstromanlagen nicht zusammengefasst.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt auch die Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells. Das bedeutet, dass der Mieterstrom künftig nicht nur vom Anlagenbetreiber, sondern auch von einem Dritten an die Letztverbraucher geliefert werden darf.

„Einige Punkte waren bereits im Regierungsentwurf enthalten. Aber es ist wirklich bemerkenswert, was die parlamentarische Debatte gegenüber dem Regierungsentwurf zusätzlich erreicht hat. Wir gehen davon aus, dass auf dieser Basis nun endlich mehr Mieterstrommodelle entstehen können“, sagt GdW-Präsident Gedaschko.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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