GdW Information 169 „Aktualisierung zum Lobbyregister – Fragestellung im Rahmen der Handlungsanleitung“
Zum 1. März 2024 ist das erst im Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz novelliert worden. Mit Rundschreiben vom 26.10.2023 und 23.01.2024 haben wir Sie über die wesentlichen Inhalte informiert. Die Umsetzungsfrist zur Anpassung der bereits im Lobbyregister hinterlegten Daten ist der 30. Juni 2024. Neuregistrierungen müssen bis zum 31. Mai 2024 erfolgen.
Die beiliegende Handlungsanleitung „GdW Information 169 – Aktualisierung des Lobbyregistergesetzes“ legt den Schwerpunkt auf die mit der Neufassung verbundenen Änderungen. Diese sind rot markiert. Damit aber nicht zwei Dokumente „in die Hand genommen werden müssen“, ist die erste Handlungsanleitung des GdW (GdW- Information 162) Ausgangstext.