Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung vom 10.03.2021
Wichtigste Punkte der Stellungnahme:
– Fernablesbarkeit zeitgemäß und praxisgerecht definieren
– Echte Interoperabilität schaffen: Schlüsselmaterial dem Gebäudeeigentümer kostenfrei zur Verfügung stellen
– Anbindung von Messeinrichtungen an ein Smart-Meter-Gateway durch Technische Richtlinien beschreiben
– Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen elektronisch bereitstellen
– Zwecke für eine zulässige Datenverarbeitung erweitern
– Unerfasste Wärmeabgabe der in Fußboden oder Wand verlegten überwiegend ungedämmten Leitungen berücksichtigen
– Umlagefähigkeit von nachhaltigen Energiemanagementsystemen herstellen
– Kürzungsrecht für fehlende oder nicht vollständige Informationen auf vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln beschränken