GdW Stellungnahme zur Änderung der Trinkwasserverordnung
In nationaler Umsetzung der EURATOM-RL „Radioaktive Stoffe im Trinkwasser“ erfolgt die Anhörung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001. Von der konkreten Novelle sind Wohnungsunternehmen, die Wasserversorgungsanlagen nach TrinkwV § 3 Nr. 2e betreiben, nicht betroffen. Aus den praktischen Erfahrungen heraus mit der ersten und zweiten Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001 im Zusammenhang mit der neu eingeführten Pflicht zur Legionellenprüfung hat der GdW aber im Zuge der Novelle auf weitere notwendige Änderungen der TrinkwV hingewiesen.
Die Stellungnahme fordert, im Zuge der dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung auch folgende Punkte zu ändern:
- Klarstellung zur systemischen Legionellenprüfung
- Vereinfachung der Gefährdungsanalyse
- Verlängerung der Frist für die regelmäßige Probenahme