GdW Information 139 – Umsetzung der Trinkwasserverordnung – Gefährdungsanalyse
GdW und Zentralverband Sanitär Heizung Klima erstellen Leitfaden zur Gefährdungsanalyse nach § 16 Abs. 7 Trinkwasserverordnung.
Der Begriff „Gefährdungsanalyse“ ist in der Trinkwasserverordnung nicht definiert und bedarf der Erläuterung. Der vom GdW und ZVSHK erstellte Leitfaden soll Wohnungsunternehmen und SHK-Fachbetrieben bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach § 16 Abs. 7 TrinkwV Hilfestellung geben.
Am 12. Oktober 2012 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Nach Bekanntmachung am 13.12.2012 im Bundesanzeiger trat die Trinkwasserverordnung 2012 am 14.12.2012 in Kraft.
Mit dieser Novelle werden neben anderen Veränderungen die Verantwortlichkeiten der Eigentümer der Anlagen bei Überschreitung des Maßnahmewertes für Legionellen klar geregelt. § 16 richtet sich an den Eigentümer und beschreibt die Maßnahmen, die er im Falle einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes vorzunehmen hat, u. a. die Erstellung einer Gefährdungsanalyse. Der Begriff „Gefährdungsanalyse“ bedarf einer Erläuterung. Dazu wurde im Dezember 2012 eine Empfehlung der Trinkwasserkommission (TWK) beim Umweltbundesamt veröffentlicht (www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/empfehlungen.htm). Diese beschreibt die Rahmenanforderungen und bezieht sich eher auf sehr große und/oder öffentliche Gebäude.
Die GdW Information 139 beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen praxisnah auch für kleinere Gebäude. Die dargestellten Anwendungsempfehlungen sind Ergebnis intensiver Diskussionen mit Praktikern aus Wohnungs- und Handwerksunternehmen sowie aus der Gesundheitsverwaltung.
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Die GdW Information 139 steht im GdW-Extranet unter „Publikationen“ >> „Energie / Technik“ zum kostenfreien Download zur Verfügung. Der Zugang zum GdW-Extranet ist über den für die Mitgliedsunternehmen geschützten Bereich des Webauftritts des jeweiligen Regionalverbandes möglich.