GdW Information 137 „Die „E-Bilanz“ – Leitfaden zur Einführung bei Wohnungsunternehmen“ (Oktober 2012)
Wohnungsunternehmen – mit Ausnahme der steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften – müssen ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Wirtschaftsjahres 2013 erstmalig im Jahr 2014 auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung übermitteln (sog. „E-Bilanz“).
Für steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften greift diese Verpflichtung erst für das Wirtschaftsjahr 2015.
Der GdW hat in der GdW Information 137 „Die ‚E-Bilanz‘ – Leitfaden zur Einführung bei Wohnungsunternehmen“ alles Wissenswerte zusammengestellt, um den Wohnungsunternehmen den Einstieg in das Thema „E-Bilanz“ zu erleichtern und die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Die GdW Information 137 geht zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen der „E-Bilanz“ ein und beschäftigt sich anschließend ausführlich mit der Zuordnung der Konten des Kontenrahmens der Wohnungswirtschaft zu den Positionen der Ergänzungstaxonomie für Wohnungsunternehmen (= für die elektronische Übermittlung amtlich vorgeschriebener Datensatz). Außerdem werden Hinweise zum unternehmensindividuellen „Kontenmapping“ und zu den beiden Möglichkeiten der Übermittlung der „E-Bilanz“ an die Finanzverwaltung (Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) sowie den daraus resultierenden Anforderungen an die Unternehmen gegeben. Abschließend nehmen ausgewählte wohnungswirtschaftliche EDV-Anbieter zum Stand der Umsetzung der „E-Bilanz“ in der wohnungswirtschaftlichen Standard-Software Stellung.
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