15. Oktober 2026 Pressecenter

Verbändeappell: Verbände lehnen Prosumer-Netzentgelt ab – Einspeisekapazitätsentgelt als Ultima Ratio

Berlin – Deutschland steht vor grundlegenden energiepolitischen Weichenstellungen. Parallel zu den
Gesetzesnovellen von EEG und Netzpaket und den darin geplanten Einschnitten für Solaranlagen sieht
auch der Festlegungsentwurf zur Netzentgeltreform fundamentale Kurswechsel für alle
Eigenversorgungsanlagen vor: Prosumer sollen künftig einen zusätzlichen hohen Aufschlag auf den
Netzentgelt-Grundpreis zahlen. Dieser soll unabhängig davon anfallen, wie viel selbst erzeugter Strom
tatsächlich verbraucht wird und wie viel Netzkapazität beansprucht wird. Auch bestehende PV-Anlagen
sollen erfasst werden.


Prosumeraufschlag erschwert Sektorkopplung und bremst den Solarausbau
Die Installation einer Solaranlage ist häufig ein wichtiger Ausgangspunkt für die Nutzung von E-Autos und
Wärmepumpen und Stromspeichern. In solchen Prosuming-Haushalten steigt der Strombedarf erheblich.
Der zusätzlich notwendige Strombezug aus dem Netz übersteigt bei weitem die
Eigenverbrauchserhöhung. Durch den gesteigerten Strombezug aus dem Netz, leisten Prosumer bereits
heute einen erhöhten Beitrag zur Deckung der Netzkosten.


Die nun geplante zusätzliche Belastung durch einen Prosumeraufschlag ist daher weder sachgerecht
noch in der Höhe von bis zu 165 €/a angemessen. Der Prosumeraufschlag besitzt das Potenzial, den
Solarausbau deutlich auszubremsen. Das Problem verschärft sich noch durch die von der
Bundesregierung geplanten Einschnitte bei der Solarstromförderung.


Pauschaler Prosumeraufschlag führt zu sachlich nicht begründbaren Belastungsunterschieden
Da der Prosumeraufschlag nicht nach der Leistung der Solaranlage differenziert, würden sehr
unterschiedlich große PV-Anlagen mit demselben Aufschlag belastet werden. Zudem wird eine
netzdienliche Betriebsweise mittels Energiespeichern nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass im Fall
einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung jede Verbrauchsstelle im Mehrfamilienhaus mit dem
Aufschlag belastet werden soll, wodurch dieses gerade erst eingeführte Modell zur Vereinfachung der
lokalen Energieversorgung in Mietwohngebäuden meist nicht mehr umsetzbar wäre.


Der Prosumeraufschlag soll zudem auch für Bestandsanlagen gelten. Das wäre ein massiver
rückwirkender Eingriff in Investitionssicherheit und Vertrauensschutz. Aufgrund dieser Wirkungen lehnen
die unterzeichnenden Verbände die Einführung eines pauschalen Prosumeraufschlags ab.
Wenn eine zusätzliche Beteiligung unvermeidbar ist: Ein einheitliches Einspeisekapazitätsentgelt
Der AgNes-Entwurf sieht die Einführung eines Einspeisekapazitätsentgelts oberhalb der Leistungsklasse
von 30 kWp vor. Sollte die Bundesnetzagentur ungeachtet der vorgebrachten Einwände an einer
zusätzlichen Beteiligung auch kleiner Prosumer an der Netzfinanzierung festhalten, sollte als Ultima Ratio
geprüft werden, auf einen gesonderten Prosumeraufschlag zu verzichten und stattdessen das
Einspeisekapazitätsentgelt einheitlich auf Erzeuger anzuwenden – mit Ausnahme von
Steckersolargeräten.


Damit würde anstelle zweier unterschiedlicher neuer Entgeltmechanismen ein einheitliches, gerechteres
und bürokratieärmeres Instrument zur Beteiligung von Erzeugern und Prosumern an den Netzkosten
eingesetzt. Neue Anlagen würden entsprechend ihrer vereinbarten Netzanschlussleistung für die
Erzeugungsanlage einen jährlichen Netzbeitrag leisten. Die Netzbetreiber müssten damit nicht zwei
verschiedene neue Zahlungsinstrumente implementieren, sondern könnten auf eine einheitliche
Systematik zurückgreifen. Gleichzeitig wäre der Bestandsschutz gewährleistet. Da das Entgelt für die
Netzanschlussleistung und nicht die installierte Leistung gezahlt wird, hätten Anlagenbetreiber eine
Motivation zur sparsamen Nutzung der Netzanschlusskapazität.


Wir fordern daher die Bundesnetzagentur auf, auf die Einführung eines Prosumeraufschlags zu
verzichten. Nur sofern eine zusätzliche Beteiligung kleiner Prosumer an der Netzfinanzierung
zwingend vorgesehen werden soll, sollte statt eines gesonderten Prosumeraufschlags ein
einheitliches Einspeisekapazitätsentgelt als Ultima Ratio gewählt werden.

Der Appell zum Download


Die unterzeichnenden Verbände:
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e. V. (BDW)
Hans-Peter Lang, Präsident
Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES)
Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Ursula Heinen-Esser, Präsidentin
Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW)
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer
Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn)
Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV)
RA Jan Holthaus, Vorstand
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)
Prof. Frank Späte, Präsident
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
Axel Gedaschko, Präsident
Haus & Grund Deutschland –
Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
Dipl.- Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH)
Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
RA Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer

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