Wohnungswirtschaft ruft zu Solidarität auf: Denen helfen, die wirklich Hilfe benötigen
Berlin – Solidarität ist in den schwierigen Zeiten der Corona-Krise das absolute Gebot der Stunde. Es geht jetzt darum, denen zu helfen, die aufgrund der Pandemie wirklich Hilfe benötigen. Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland bieten ihren Mieterinnen und Mietern bereits vielfältige Hilfen und stellen noch einmal klar: Niemand soll aufgrund der Corona-Krise seine Wohnung verlieren! „Die Wohnungsunternehmen werden Mietern, die in dieser schweren Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mit Rat und Tat zur Seite stehen“, betonte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Die Wohnungsunternehmen sind dabei aber auch auf die Mithilfe der Mieter angewiesen. Daher appelliert die Wohnungswirtschaft: Jetzt zählt Solidarität auch untereinander! Wer mit Berufung auf die Pandemie seine Mietzahlung zurückhält, obwohl die eigenen Einkünfte von der Pandemie nicht betroffen sind und er trotz der Krise in der Lage ist, seine Miete zu zahlen, schadet denjenigen, die auf Hilfe angewiesen sind.
Der Bundestag hat gestern eine Hilfsaktion zu Gunsten der von COVID-19-Pandemie am stärksten betroffenen Mieter beschlossen. Danach darf ein Vermieter ein Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung wird keineswegs vermutet, sondern ist vom Mieter glaubhaft zu machen.
Ein Mieter, der Hilfe benötigt, sollte dem Vermieter mitteilen, wenn er infolge der COVID-19 Pandemie zeitweise keine Miete zahlen kann. Er muss dies im Streitfall dem Vermieter auch glaubhaft machen. Zur Glaubhaftmachung kann er sich entsprechender Nachweise, einer Versicherung an Eides statt oder sonst geeigneter Mittel bedienen. Hierfür kommen in Frage: der Nachweis der Antragstellung beziehungsweise die Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen, Bescheinigungen des Arbeitgebers oder andere Nachweise über das Einkommen beziehungsweise über den Verdienstausfall.
Das schnelle Handeln der Bundesregierung war angesichts der aktuellen Krisensituation ein notwendiger Schritt und erster Teil einer Lösung. Kein Mieter darf wegen Zahlungsausfällen, die durch diese schwere und ernsthafte Situation entstanden sind, seine Wohnung verlieren. Was diese Regelung aber zwingend ergänzen muss, ist ein „Sicher-Wohnen-Fonds“, der bereits am vergangenen Wochenende gemeinsam vom GdW und Deutschen Mieterbund vorgeschlagen wurde. Als alleinige Lösung bedeutet ein Moratorium für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland einen wachsenden Schuldenberg, den sie möglicherweise auch später nicht bedienen können, weil ihnen ihre Einnahmen weggebrochen sind.
Die entscheidenden Punkte im Überblick:
- Gegenseitiges Verständnis ist das Gebot der Stunde.
- Wir raten Mietern, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sich schnellstmöglich an ihr Wohnungsunternehmen zu wenden.
- Gemeinsam suchen die versierten Fachkräfte des Wohnungsunternehmens mit dem betroffenen Mieter nach einer Lösung. Hierbei bieten sich u.a. auch Anträge auf Wohngeld an.
- Die neue Regelung, die der Bundestag verabschiedet hat, ermöglicht es betroffenen Mietern auch, in den Monaten April, Mai und Juni ihre Mietzahlung auszusetzen, ohne dass mietrechtliche Konsequenzen drohen.
- Diese Mietzahlungen werden gestundet. Das bedeutet, die Beträge werden in kleinen Raten zurückbezahlt. Dafür ist zunächst ein Zeitraum von rund zwei Jahren vorgesehen.
- Ein Recht, die Miete in diesem Zeitraum nicht zu bezahlen, besteht nicht.
Die Wohnung war wohl selten wertvoller als in diesen Zeiten. Sie bietet Schutz im Privaten und Geborgenheit. Die Wohnungsunternehmen werden alles daran setzen, dass dies so bleibt. Vermieter und Mieter profitieren jetzt von einem besonderen Vertrauensverhältnis, an dem die Wohnungswirtschaft viele Jahre gemeinsam gearbeitet hat.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.