6. September 2022 Pressemeldungen

Kein Brennstoffemissionshandel für die Abfallwirtschaft

CO2-Preis auf Abfall bringt steigende Abfallgebühren ohne klimaschützende Lenkungswirkung

Berlin, 06.09.2022. Die Verbände VKU und GdW sowie der Kölner Entsorger AVG haben heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin auf die negativen Auswirkungen einer drohenden Einbeziehung von Abfällen in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hingewiesen. Sie fordern angesichts der aktuell hohen finanziellen Belastungen für private Haushalte und Betriebe einen Verzicht auf die nationale Ausweitung des BEHG und eine einheitliche europäische Lösung.

Die steigenden Inflationsraten sowie die gegenwärtige Energiekrise könnten ohne entschlossenes Gegensteuern der Politik zu erheblichen sozialen Verwerfungen führen. Die drastischen Mehrbelastungen gerade bei den Mietnebenkosten drohen weniger zahlungskräftige Bevölkerungsschichten zu überfordern.

Die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher wären erheblich: So rechnet der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz selbst mit zusätzlichen Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher von 900 Millionen Euro allein für 2023. Diese Belastung würde, der sogenannten BEHG-Preistreppe folgend, von Jahr zu Jahr weiter steigen.

Am 13. Juli 2022 hat die Bundesregierung den Entwurf einer Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen, mit dem auch die CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung ab 2023 in den nationalen Emissionshandel für Treibhausgase einbezogen werden sollen.

Ein Emissionshandel für Siedlungsmüll besitzt aus Sicht von VKU, GdW und dem Entsorger AVG allerdings keine belegbare Lenkungswirkung im Sinne des Klimaschutzes. Viele Abfälle – häusliche Restabfälle, Abfälle aus dem Gesundheitswesen, schadstoffbelastete Abfälle etc. – müssen im Interesse einer schadlosen Entsorgung thermisch behandelt werden. Eine Ausweichmöglichkeit auf andere „Brennstoffe“ gibt es für die Müllverbrennungsanlagen nicht, ihre vorrangige Aufgabe ist vielmehr die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Kölner Entsorger AVG fordern deshalb die Politik dringend dazu auf, auf die CO2-Bepreisung der Siedlungsabfallwirtschaft zu verzichten.

Als VKU, GdW und AVG sind gemeinsam der Überzeugung, dass der Emissionshandel ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz ist, haben jedoch große Zweifel, dass dieses Instrument für die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen passt. Während es bei der CO2-Bepreisung von Gas oder Öl darum geht, unter anderem die Elektromobilität im Verkehrssektor oder Wärmepumpen im Gebäudebereich zu fördern, können Abfälle nicht durch andere Energieträger ersetzt werden.

Abfälle werden nicht „produziert“, um Energie zu erzeugen, sondern sie fallen bei Produktion und Konsum an und müssen ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Die bei der energetischen Verwertung erfolgende Energienutzung macht Abfälle nicht zu „Brennstoffen“ wie Gas oder Öl. Mit anderen Worten: „Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne!“

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Interessen (VKU):

„Rund 1 Milliarde Euro Mehrbelastung durch Ausweitung des BEHG auf Siedlungsabfälle – das ist sachlich falsch und kommt zum völlig falschen Zeitpunkt. Die Bundesregierung kann nicht einerseits ein drittes Entlastungspaket schnüren und gleichzeitig zusätzliche Belastungen gerade für die Mieterinnen und Mieter beschließen. Gerade diese wären besonders betroffen, da sie kaum Einfluss auf ihre Abfallgebühren nehmen können. Mit der BEHG-Ausweitung würde zudem ein nationaler Sonderweg beschritten werden. Es entstünde ein starker wirtschaftlicher Druck, Abfälle zur Verbrennung – oder gar zur Deponierung – ins Ausland zu bringen. Durch die Verdrängung von Siedlungsabfällen ins Ausland würde sich Deutschland die eigene Klimabilanz schönrechnen, ohne wirklich etwas für den Klimaschutz erreicht zu haben. Was wir brauchen, ist eine europäische Lösung und keine deutschen Alleingänge.“

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW):

„Eine weitere finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter durch höhere Abfallgebühren, zusätzlich zu den explodierenden Energiepreisen, ist unverhältnismäßig und unsozial. Mieterhaushalte werden ohnehin schon durch die geplante CO₂-Bepreisung bei Wohnenergie verstärkt zur Kasse gebeten – obwohl auch diese Abgabe wegen der allgemein hohen und weiter steigenden Energiepreise keine Lenkungswirkung hat. Die im BEHG-Referentenentwurf enthaltene Einnahmeerwartung des Staates von 900 Mio. Euro in 2023 entspricht spiegelbildlich einer entsprechenden Zusatzbelastung der Bürger. Generell müssen staatliche Mehreinnahmen bei den Energiekosten sozial gestaffelt an die finanziell am stärksten betroffenen Haushalte zurückgegeben werden. Da ein zusätzlicher CO₂-Preis auf Siedlungsabfälle aber weder angebracht noch zielführend ist, sollte auf ihn zugunsten der Mieterinnen und Mieter verzichtet und der CO₂-Preis auch auf Wohnenergie für die Dauer der Energiekrise, mindestens aber ein Jahr lang, ausgesetzt werden.“

Andreas Freund, Geschäftsführer Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG):

„Die Einführung einer nationalen CO2-Abgabe auf die Verbrennung von Abfällen belastet nur die Bürgerinnen und Bürger mit höheren Abfallgebühren und führt nicht zu mehr Klimaschutz und Recycling von Abfällen. Die Instrumente für mehr Recycling haben wir insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Verpackungsgesetz oder der Gewerbeabfallverordnung hinreichend verankert. Es fehlt hier oftmals nur am Vollzug der vorhandenen Regelungen. Eine nur belastende CO2-Abgabe brauchen wir hierzu nicht. Auch besteht die Gefahr, dass insbesondere Gewerbeabfälle künftig verstärkt im europäischen Ausland entsorgt werden, weil das dort dann günstiger ist. Dann fehlen aber die Restabfallmengen zur Bereitstellung von Energie in Form von Strom und Wärme durch die thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Das ist in Zeiten, in denen Energie knapp und teuer ist, eine fatale Entwicklung und führt nur zu noch mehr Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern.“

GdW Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutsche Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

VKU Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert.

Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.

Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge.

Zur langfristigen Daseinsvorsorge gehört auch die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr, um Anreize für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe zu setzen und den Umstieg auf klimaschonendere Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energieträger zu beschleunigen. Warum wir aber einen CO2-Preis auf Siedlungsabfälle für den falschen Weg halten, haben wir hier zusammengefasst: BEHG: CO2-Preis auf Siedlungsabfälle der falsche Weg: VKU

AVG Köln Die AVG Köln als mittelständisches Unternehmen der Kölner Abfallwirtschaft betreibt seit 1998 die Restmüllverbrennungsanlage Köln, in der der gesamte Kölner Resthausmüll, nicht verwertbare Reste des Sperrmülls sowie Sortierreste von Gewerbe- und Baustellenabfällen verbrannt werden. Darüber hinaus ist sie Betreiber der Deponie Vereinigte Ville in Erftstadt/Liblar. Über ihre Tochtergesellschaften AVG Ressourcen und AVG Kompostierung managt die AVG Köln die Verarbeitung von Baustellen-, Gewerbe- und Bioabfällen. Neben den Entsorgungsdienstleistungen produziert die AVG Köln Energie aus Abfall, die ausreicht, um ein Viertel der Kölner mit Strom zu versorgen.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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