30. Juni 2017 Pressemeldungen

Energieversorgung: Deutscher Bundestag beschließt Mieterstromgesetz

  • Mieterstrom auch gebäudeübergreifend möglich
  • Aber: Gewerbesteuerproblematik für Wohnungsunternehmen bleibt bestehen

Berlin – „Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes gestern Abend im Deutschen Bundestag. Besonders positiv wertet die Wohnungswirtschaft, dass nun auch gebäudeübergreifende Projekte ermöglicht werden.

Das vorliegende Gesetz ist ein großer Erfolg und ein erster Schritt, dass Mieter endlich auch aktiv an der Energiewende teilhaben können. Vorangetrieben wurde es insbesondere vom Umwelt- und Bauausschuss des Deutschen Bundestages und durch ein Fachgespräch im Februar unter der Schirmherrschaft der Abgeordneten Klaus Mindrup (SPD) und Josef Göppel (CSU).

Mieterstrom im Wohnquartier beschlossen

Das neue Gesetz ermöglicht es, dass die Regelungen zum Mieterstrom nicht nur für das Gebäude gelten, in dem der Mieterstrom erzeugt wird, sondern auch für Wohngebäude, die in unmittelbarer räumlicher Nähe dazu stehen.“Dadurch können auch benachbarte Mieter an der Energiewende teilhaben, deren Wohngebäude beispielsweise aufgrund von Verschattungen oder der baulichen Situation nicht als Standort für die Erzeugung von Solarstrom in Frage kommen“, so Gedaschko. Dies hatte der GdW seit langem gefordert.

Das Mieterstromgesetz ist ein Meilenstein, doch weitere Schritte müssen folgen. Denn mit den neuen Regelungen können immer noch keine echten Quartierskonzepte unterstützt werden. Hier muss noch stärker das gesamte Wohnquartier in den Fokus rücken und nicht nur Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft.

Immer noch problematisch: steuerliche Nachteile für Mieterstrom-erzeugende Wohnungsunternehmen

Zudem ist mit dem aktuellen Gesetzentwurf eine weitere entscheidende Hürde für den Mieterstrom noch nicht beseitigt. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden weiterhin gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt werden? Das macht keinen Sinn, ist ungerecht und muss daher dringend im Gewerbesteuergesetz korrigiert werden“, forderte der GdW-Chef. „Das ist im Übrigen vollkommen steuerneutral.

Die Pressemitteilung zum Download 64.31 kB

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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