BMWi, GdW und DGRV: Kartellrecht soll die Schlüsselrolle der Genossenschaften stärker berücksichtigen
- BMWi-Symposium „Genossenschaften und Wissenschaft“ für zukunftsorientierte Rahmenbedingungen und gleichwertige Lebensverhältnisse mit Genossenschaften
„Genossenschaften sind ein unverzichtbarer Markenkern unserer Sozialen Marktwirtschaft. Sie unterstützen den Mittelstand und fördern damit den Wettbewerb insgesamt“, unterstrich Oliver Wittke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie auf dem heute vom BMWi veranstalteten Symposium. Bei dem Symposium „Genossenschaften und Wissenschaft“ ging es insbesondere um zukunftsorientierte Rahmenbedingungen, vor allem auch um die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht, und um gleichwertige Lebensverhältnisse mit Genossenschaften. Rund 150 Vertreter aus Politik, der Wissenschaft und der genossenschaftlichen Gruppe nahmen an den Diskussionen teil.
Bezüglich der Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht greift das BMWi eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auf, die mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen will.
Mittelständische Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe kooperieren in Genossenschaften, um strukturelle Nachteile gegenüber größeren Wettbewerbern auszugleichen. Dementsprechend regelt das Genossenschaftsrecht den Rahmen für die Kooperationsmöglichkeiten und die gegenseitige Förderung. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht fokussiert hingegen Vereinbarungen und Verhaltensweisen, die den Wettbewerb untereinander beschränken. Diese Wechselwirkungen bildeten einen Schwerpunkt der Diskussionen des Symposiums.
„Die Förderung des Wettbewerbs und die genossenschaftliche Kooperation widersprechen sich nicht. Im Gegenteil. Mit genossenschaftlicher Kooperation werden Mittelständler in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt“, machte Wittke deutlich.
Lokale, inhabergeführte Unternehmen des Handels, des Handwerks und des Dienstleistungssektors sowie landwirtschaftliche Betriebe stehen heute vielfach im Wettbewerb mit global agierenden Konzernen, Internetanbietern oder Filialnetzen mit hohem finanziellen Investitionskapital. Für die meisten dieser kleinen und mittleren Unternehmen ist die genossenschaftliche Kooperation die einzige Möglichkeit, um im Wettbewerb mit den Großen mitzuhalten. Doch diese Zusammenarbeit wirft auch kartellrechtliche Fragen auf.
„Es ist dringend notwendig, dass das Kartellrecht die Schlüsselrolle der Genossenschaften für die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen und landwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe deutlich stärker berücksichtigt. Genossenschaften müssen die gleichen Handlungsmöglichkeiten wie Großkonzerne, Filialunternehmen oder Internetplattformen haben“, sagte Günter Althaus, Präsident des DGRV und des MITTELSTANDSVERBUND – ZGV, „dazu gehört auch, dass sie den Rahmen des Genossenschaftsgesetzes vollumfänglich nutzen dürfen, ohne an kartellrechtliche Grenzen zu stoßen.“
Im Vergleich zu Filialsystemen oder Internetanbietern seien Genossenschaften aus ihrer Sicht beispielsweise dadurch im Nachteil, dass sie die Potentiale der Digitalisierung entlang der Wertschöpfungskette – etwa bei der Preissetzung, der Datennutzung oder des Informationsaustausches – nicht konsequent ausschöpfen dürften. Die fortschreitende Digitalisierung biete somit weniger Chancen, sondern werde vielmehr zur Existenzbedrohung. „Wir brauchen einen verlässlichen und transparenten Wettbewerbsrahmen, der die erforderlichen Freiräume für Genossenschaften schafft“, so Althaus weiter.
Hervorgehoben wurde im Rahmen des Symposiums auch die Notwendigkeit zukunftsorientierter Rahmenbedingungen für Genossenschaften als nachhaltige Unternehmen mit einem grundsoliden Geschäftsmodell. So sind Genossenschaften keine Kapitalsammelstellen für Investoren, sondern gemeinschaftliche Unternehmen mit dem Förderzweck, Leistungen für ihre Mitglieder zu erbringen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände überprüfen in regelmäßigen Abständen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Genossenschaften. Sie tragen damit wesentlich zu dem wirtschaftlich stabilen und seriösen Charakter der Genossenschaften bei.
Ein weiteres zentrales Thema auf dem Genossenschaftssymposium waren die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland. Viele ländliche Regionen verlieren aufgrund von mangelnder Infrastruktur und immer weniger Dienstleistungen an Attraktivität. Das wirkt sich auch auf die Wohnungsmärkte aus. Während in Ballungsregionen Wohnungsknappheit herrscht, wächst in vielen ländlichen Regionen der Leerstand.
„Es geht jetzt darum, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern, indem schrumpfende Regionen auch jenseits der Metropolen aufgewertet werden“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Gerade genossenschaftliches Engagement ist prädestiniert dafür, gleichwertige Lebensverhältnisse in verschiedenen Bereichen zu stärken – neben dem Bereitstellen von bezahlbarem Wohnraum, beispielsweise auch beim Ausbau der digitalen Infrastruktur und der ärztlichen Versorgung.“
Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, forderte die Stärkung genossenschaftlicher Kooperationen zum Erhalt der Wirtschaftskraft in ländlichen Räumen. Er warnte zugleich vor Eingriffen in die Satzungsautonomie und damit in die demokratischen Entscheidungsprozesse innerhalb der Genossenschaften.