GdW Information 160 „Gebäudeenergiegesetz – GEG“
Am 01.11.2020 tritt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft – nach fast vier Jahren gesellschaftlicher Debatte. Angesichts der hohen Bedeutung einer Umsteuerung in der Klimapolitik ist der GdW sehr froh, dass sich viele von der Wohnungswirtschaft eingebrachten Vorschläge im Gesetz wiederfinden. Das GEG ist zwar kein wirklich vereinfachtes Gesetzeswerk, gibt aber endlich die Möglichkeit, im begrenzten Umfang mit neuen Ansätzen für den Nachweis der Anforderungen zu arbeiten. Es können neue Ansätze für den Nachweis öffentlich-rechtlicher Anforderungen an Effizienz und Klimaschutz empirisch getestet werden, v.a. der Quartiersansatz und der Nachweis nach Treibhausgasemissionen sowie die Anrechnung von PV-Strom und von Biomethan.
Die GdW Information 160 „Gebäudeenergiegesetz – GEG“ erläutert die Änderungen und die neuen planerischen Möglichkeiten.
Wir rufen alle Wohnungsunternehmen dazu auf, diese neuen Möglichkeiten im Neubau und bei der Bestandssanierung zu testen und bitten darum, die Erfahrungen damit anschließend mit Ihrem Regionalverband und dem GdW zu teilen. Ihre Erfahrungen werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, ob diese Möglichkeiten erhalten bleiben und sogar erweitert werden, oder ob die Politik in die reine Effizienzpolitik mit immer höheren Anforderungen an den Wärmeschutz zurückfällt.
Neugierig geworden? Werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis!
Die GdW Information 160 steht ab sofort im GdW-Mitgliederbereich unter „Publikationen“ zum Download zur Verfügung.
Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten bei ihrer Bestellung jeweils ein kostenfreies Exemplar.
Alle weiteren Besteller sowie Mehrexemplare für unsere Mitglieder können zu einem Preis von 15 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW bezogen werden:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
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