Wohnungswirtschaft begrüßt Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Berlin – Das Bundesjustizministerium hat heute einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt. Im Fokus der vorgesehenen Änderungen des Genossenschaftsgesetzes stehen die Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften.
Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Als genossenschaftlicher Spitzenverband ist es uns ein großes Anliegen, die Rechtsform Genossenschaft zu modernisieren und sie zugleich vor Missbräuchen zu schützen. Der vorgelegte Referentenentwurf schlägt insoweit die richtige Richtung ein. Es ist insbesondere nicht mehr zeitgemäß, immer und zwingend die Schriftform vorzuschreiben. Insofern sagen wir klar JA zu mehr Digitalisierung auch im Genossenschaftsrecht. Sehr erfreulich ist ferner, dass viele unserer – teilweise bereits seit Jahren vorgebrachten – Vorschläge zum Schutz der Rechtsform im Referentenentwurf berücksichtigt wurden.
Höchstbedenklich sind dagegen die Vorschläge zur Anhebung der Schwellenwerte in Bezug auf die Jahresabschlussprüfung. Eine damit verbundene weitere Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfungssystems würde die begrüßenswerten Bestrebungen zum Schutz der Rechtsform konterkarieren und kann zu einem erheblichen Reputationsschaden für die Rechtsform Genossenschaft führen.“
Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.