Wohnungswirtschaft begrüßt Forderung nach Sicher-Wohnen-Programm – hilfsbedürftige Mieter gezielt mit erweitertem Wohngeld unterstützen
Berlin – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem ein „Sicher-Wohnen-Programm“ gefordert wird. Das Hilfsprogramm soll Mieten und Eigentum in Zeiten der Corona-Krise, ergänzend zu den bisher von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen, über ein zusätzliches KfW-Programm zur Bereitstellung zinsloser Darlehen sichern.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Wir begrüßen die Forderung der Grünen nach der Einrichtung eines Sicher-Wohnen-Programms grundsätzlich. So wird die notwendige Geschwindigkeit ins politische Verfahren gebracht, damit finanziell in Not geratene Mieterinnen und Mieter rechtzeitig staatliche Unterstützung bekommen können.
Die Wohngeldbehörden haben derzeit mit einer Vielzahl von Anträgen zu tun, können aber vielfach nur eingeschränkt arbeiten. Das verlängert die Verfahrensdauer bei der Beantragung von Wohngeld weiter. Wir brauchen deshalb zunächst zeitlich befristet ein erweitertes Wohngeld, bei dem die Mietenstufen und die Wohnungsgröße eine weniger starke Rolle spielen. Diese Regelungen müssen deutschlandweit verbindlich und nicht nur als Empfehlungen des Bundes gelten. Eine solche gezielte Unterstützung der wirklich hilfsbedürftigen Mieterinnen und Mieter beim Erhalt ihrer Zahlungsfähigkeit führt im Endeffekt dazu, dass die Liquiditätskette erhalten bleibt und der Gesamtbetrag der in der Folge notwendig werdenden staatlichen Unterstützung letztlich geringer ausfällt.
Die Forderungen des Deutschen Mieterbundes nach generellen starken Mietenbegrenzungen sind eindeutig zu holzschnittartig. Denn bei weitem nicht alle Menschen in Deutschland sind finanziell von den Auswirkungen der Corona-Krise in größerem Ausmaß betroffen – längst auch nicht alle Mieter. Wirksame Unterstützung nach dem Prinzip der Solidarität bedeutet, denjenigen mit Instrumenten wie dem Wohngeld zu helfen, die auch tatsächlich größere Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben und wirklich Hilfe brauchen. Die unbürokratische Lösung von Notlagen gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern ist für unsere Wohnungsunternehmen dabei selbstverständlich.
Der Vorschlag einer Mietenbegrenzung auf den Inflationsausgleich ist schlicht nicht machbar, denn viele Kostenfaktoren rund um das Bauen und Wohnen liegen deutlich über der Inflationsrate – beispielsweise Baupreise, Faktoren wie Lohnkosten, aber auch die Vielzahl an staatlichen Abgaben. Diese Kosten bestimmten die Miethöhe maßgeblich und können deshalb nicht einfach unberücksichtigt bleiben.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.