Stufenmodell für Verteilung des CO2-Preises
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Wir begrüßen, dass zur Kostenverteilung beim CO2-Preis ein Stufenmodell auf den Weg gebracht werden soll. Damit wird der Vorschlag der sozial orientierten Wohnungswirtschaft aufgegriffen. Um mit dem CO2-Preis im Gebäudebereich eine echte Lenkungswirkung zu erzielen, braucht es eine doppelte Anreizwirkung: Für Mieter muss der Anreiz geschaffen werden, energieeffizient zu heizen, und für Vermieter der Anreiz, in klimaschonende Heizungssysteme sowie energetische Sanierungen zu investieren. Eine pauschale 50:50-Regelung kann das nicht lösen, und wäre ungerecht. Es braucht eine Differenzierung. Vermieter, die bereits energetisch modernisiert haben, müssen gegenüber denjenigen, die dies noch nicht getan haben, bessergestellt werden. Der öffentlich gewordene Vorschlag setzt auf eine Verteilung anhand von CO2-Emissionen. Das entspricht dem Energieverbrauch, wenn man nur auf einen Energieträger schaut, wirkt aber auf ölversorgte Gebäude stärker als auf gasversorgte. Die Wohnungswirtschaft kann damit umgehen, weil nur noch reichlich ein Prozent der Wohnungen ölversorgt sind und deren Umstellung auf andere Energieträger derzeit gut gefördert wird. Diese Förderung muss aber auch verlässlich bleiben!
Es ist also richtig, schwerpunktmäßig zunächst die Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch an Gas oder Öl bzw. den höchsten CO2-Emissionen zu adressieren. Für energetisch bereits umfassend modernisierte Gebäude darf es keine begrenzte Umlagefähigkeit geben. Denn das wäre eine Bestrafung der Gebäudeeigentümer, die in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Investitionen in die energetische Modernisierung gesteckt haben und derzeit noch die entsprechenden Kredite tilgen.
Besonders gut finden wir den Ansatz, dass der tatsächliche Energieverbrauch Ausgangspunkt sein soll, schließlich kommt es beim Klimaschutz darauf an, die tatsächlichen Emissionen zu vermindern.
Große Bedenken haben wir, wenn Denkmale wie alle anderen Gebäude behandelt werden. Und für ganz ausgeschlossen halten wir, dass Vermieter auch einen Teil des CO2-Preises von Gasetagenheizungen übernehmen, denn hier besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zur Energieversorgung, die Mieter kaufen direkt beim Energieversorger.
Fazit: Mit dem Stufenmodell entsteht ein Anreiz für die Vermieter, sich in den nächsten Jahren gezielt um die Gebäude mit den höchsten Energieverbräuchen zu kümmern und den tatsächlichen Energieverbrauch zu begrenzen sowie für die Mieter ein Anreiz zum sparsamen Energieverbrauch in energetisch sanierten Gebäuden.“