Pressestatements zur Grundgesetzänderung/Soziale Wohnraumförderung
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Beratung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Das beinhaltet auch, dass der Bund die Länder nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau Ende 2019 weiterhin finanziell unterstützen darf.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft:
„Wir brauchen jährlich 80.000 neue Sozialwohnungen in Deutschland. Das schaffen wir nur, wenn der Bund die Länder auch weiterhin finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützt. Dafür wurde heute mit dem Beschluss im Deutschen Bundestag die Grundlage geschaffen. Dieses immens wichtige Signal begrüßen wir ausdrücklich. Der soziale Wohnungsbau ist ein zentraler Baustein für eine ausgewogene Wohnungspolitik in Deutschland. Die Neuregelung kann eine drohende wohnungspolitische Spaltung zwischen armen und reichen Ländern verhindern. Gleichzeitig erwartet die Wohnungswirtschaft aber von den Ländern, dass sie die Bundesmittel mindestens in gleicher Höhe gegenfinanzieren.“