23. Januar 2019 Pressestatements

Pressestatement der Wohnungswirtschaft zur Baulandkommission

Anlässlich der Sitzung der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ in Berlin haben die Kommissionsmitglieder beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die Lösungsvorschläge zur Frage der Kostenabsenkungen für Grundstücke aus dem Vermögen des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und für extrem teure Grundstücke aus dem Vermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erarbeiten soll.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft:

„Wir begrüßen die Einsetzung einer Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission für Baulandmobilisierung ausdrücklich. Hohe Grundstückskosten sind ein immenses Hindernis für bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Derzeit treten verstärkt Situationen auf, in denen Wohnungsgenossenschaften ihre Erbbaurechtsgrundstücke, die an das Ende ihrer Laufzeit gelangen, in einigen Hotspots zu immens hohen Preisen vom Bundeseisenbahnvermögen (BEV) erwerben müssen. Eine Gefahr nicht nur für die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft, sondern auch für die Genossenschaftsmitglieder, die in diesen Wohnungen leben. Denn ihre Mieten müssten deutlich steigen, da die Genossenschaften nur so die teuren Grundstückskäufe refinanzieren können.

Wir appellieren daher an den Bund, auch die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens in die Überlegungen zur verbilligten Abgabe von Grundstücken einzubeziehen. Es darf hier nicht nur um die Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gehen. Die nun dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sollte Lösungen finden, um Grundstücke vergünstigt an die Genossenschaften abgeben zu können. Auch die BIMA sollte darauf achten, dass nicht nur Grundstücke für den öffentlich geförderten Wohnungsbau verbilligt abgegeben werden, sondern auch für den genossenschaftlichen Wohnungsbau, der immer das bezahlbare Segment bedient.

Zum Hintergrund:

Das Bundeseisenbahnvermögen hat ursprünglich im Rahmen der Wohnungsfürsorgeverpflichtung für die Bediensteten der Deutschen Bahn Grundstücke im Erbbaurecht an die Eisenbahnwohnungsgenossenschaften sowie die Eisenbahngesellschaften vergeben. Die Grundstücke, die an die Eisenbahngesellschaften im Erbbaurecht vergeben waren, wurden vor dem Verkauf der betreffenden Unternehmen durch den Bund in das Eigentum der Gesellschaften übertragen. Dafür wurde damals unter Beteiligung des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ein spezielles Wertermittlungsverfahren abgestimmt. Die Erbbaurechtsgrundstücke der Eisenbahn-Wohnungsgenossenschaften wurden dabei nicht berücksichtigt. Nachdem die Erbbaurechtsgrundstücke aktuell zunehmend an das Ende ihrer Laufzeit gelangen, bestand Bedarf, mit dem Bundeseisenbahnvermögen ebenfalls ein Verfahren bezüglich der Übertragung dieser Erbbaurechte in das Eigentum der Wohnungsgenossenschaften abzustimmen. Die Verhandlungen orientierten sich an dem Verfahren für die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften – aber grundsätzlich stets anhand der aktuellen Verkehrswerte der Grundstücke. Der Mindestwert dabei ist der Bodenrichtwert für das unbebaute Grundstück. Die Folgen sind zum Teil drastisch: Insbesondere in den Ballungsräumen wie München, Düsseldorf oder Frankfurt gehen die Kaufpreise, für diese Grundstücke, durch die Decke. Damit die Wohnungsgenossenschaften solche Preise überhaupt finanzieren können, sind sie gezwungen, dies auch über höhere Mieten auszugleichen.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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