Kabinettsbeschluss zum Mietrecht: Weitere Verschärfung zementiert Neubaustopp
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Referentenentwurf zum Mietrecht verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre auszuweiten. Für angespannte Wohnungsmärkte soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 15 Prozent auf elf Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt werden.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur weiteren Verschärfung des Mietrechts ist nichts anderes als Wahlkampf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen im Zusammenhang mit der ebenfalls bereits vorgeschlagenen Verschärfung der Mietpreisbremse dazu, dass angespannte Wohnungsmärkte zementiert werden. Auf dieser Grundlage ist kein Neubau möglich. Steigende Baukosten auf der einen und sinkende Mieteinnahmen auf der anderen Seite führen zu einem Neubaustopp.
Mit dieser Politik ist die Ampelregierung an ihrem Ziel – 400.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen – krachend gescheitert. Seit über zwei Jahren befinden sich die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau im stetigen Sinkflug. Aus Respekt vor den Wählerinnen und Wählern sollte der neu gewählte Bundestag entscheiden, wie es bei der sozialen Frage unserer Zeit weitergeht.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.