Integrationsgesetz entfristet – Wohnsitzauflage bleibt erhalten
Der Bundesrat hat heute zugestimmt, das Integrationsgesetz und die darin enthaltene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge zu entfristen.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Entfristung des Integrationsgesetzes ausdrücklich. Die Wohnsitzauflage ist dabei ein wichtiges integrationspolitisches Instrument. Sie bringt den Städten und Gemeinden, aber auch den Wohnungsunternehmen Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit bezieht sich nicht allein auf die Bereitstellung von Wohnraum, sondern auch auf die Erarbeitung langfristiger Integrationskonzepte in den Wohnungen und Quartieren.
Der GdW hatte sich bereits seit 2015 mit der Frage wohnortzuweisender Regelungen für Flüchtlinge beschäftigt und sich in den letzten Monaten auch bei Gesprächen im Kanzleramt intensiv für eine Fortsetzung der Regelung eingesetzt. Wohnortzuweisungen führen zu einer Entlastung der Ballungsgebiete. Eine gleichmäßige und gerechte Verteilung auf alle Regionen Deutschlands stärkt die Integration von Flüchtlingen und bietet Chancen, dem demografischen Wandel entgegenzutreten und einen Beitrag zur Stärkung kleinerer Städte und Kommunen zu leisten.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.