Genossenschaften durch Enteignungsvorhaben in Berlin bedroht
Berlin – Wer in Berlin am 26. September beim Enteignungs-Volksentscheid mit Ja stimmt, stimmt damit auch für die Enteignung von Genossenschaften. Denn das von den Unterstützern der Enteignungs-Initiative postulierte Ziel, die großen Berliner Genossenschaften von einem Vergesellschaftungsgesetz auszunehmen, ist auf verfassungskonformem Weg nicht zu erreichen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. bei der renommierten Kanzlei GreenbergTraurig in Auftrag gegeben hat.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Mit den Enteignungsideen in der Hauptstadt wird die Axt an die Wurzel aller Genossenschaften gelegt. Durch solche Aktionen wird nicht nur der große Beitrag der Wohnungsgenossenschaften zum bezahlbaren Wohnen, sondern das gesellschaftliche Vertrauen in unsere demokratischen Grundpfeiler wie Eigentum aufs Spiel gesetzt.
Die wahren Lösungen für bezahlbares Wohnen sind eine nachhaltige Bodenpolitik, die ausreichend preisgünstigen Wohnungsbau ermöglicht, eine starke soziale Wohnraumförderung und der politische Wille, den Wohnungsneubau voranzubringen. Ideologische Utopien schaffen keinen bezahlbaren Wohnraum.“
Das Gutachten sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.