GdW zum abgelehnten Eilantrag gegen den Mietendeckel: Entscheidung nicht überraschend – auf Urteil in der Sache gespannt
Berlin –Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Eilantrag zur teilweisen Aussetzung des Berliner Mietendeckels abgelehnt. In dem Verfahren ging es um die nach dem Berliner Mietendeckelgesetz vorgesehene Absenkung der Mieten zum 23. November 2020. Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass bei der Beschwerdeführerin grundsätzlich keine irreversiblen Schäden eintreten – auch dann nicht, wenn sich der Mietendeckel nach einer finalen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache als verfassungswidrig erweisen sollte. In diesem Fall könne die Vermieterin die mit ihren Mietern vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangen.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht überraschend. Denn bei der heutigen Entscheidung ging es ausdrücklich nicht um die Frage der formellen oder materiellen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selber. Auf diese Entscheidung sind wir gespannt.
Allerdings hat das Gericht klar gestellt, dass bei Feststellungen der Verfassungswidrigkeit die vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangt werden können. Dies wurde von einigen Befürwortern des Berliner Mietendeckels bezweifelt.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.