GdW: Kompromiss bei der Grundsteuerreform ist ein Anfang, aber noch keine ausreichende Lösung
Kompromiss bei der Grundsteuerreform ist ein Anfang, aber noch keine ausreichende Lösung
Verschiedenen Medienberichten zufolge ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu einem Kompromiss bei der Grundsteuerreform bereit. Dieser sehe innerhalb einer bundeseinheitlichen Regelung umfassende Öffnungsklauseln vor, die es den Ländern erlaubten, davon abzuweichen. Dazu müsse aber zunächst das Grundgesetz geändert werden. Das Kabinett solle diesen Kompromiss kommenden Mittwoch beschließen.
Scholz will, dass künftig der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Rund 36 Millionen Grundstücke müssten dann neu bewertet werden. Das Bundesland Bayern dagegen wünscht sich ein reines Flächenmodell,, das allein auf der Größe von Grundstück und Gebäude basiert.
Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft:
„Wir begrüßen es, dass endlich Bewegung in die Grundsteuerreform kommt. Eine umfassende Länderöffnungsklausel ist sehr hilfreich. Nun sind die Länder aufgefordert, sich bei einer Abweichung vom Bundesmodell auf ein einheitliches Flächenverfahren zu einigen. Denn nur so können immense Kostensteigerungen für Vermieter und Mieter vermieden werden.
Gelöst sieht die Wohnungswirtschaft die Problematik bei dem Grundsteuermodell von Olaf Scholz allerdings keineswegs. Denn das Scholz-Modell sieht unverändert ein vereinfachtes Ertragswertverfahren für die Bewertung von Wohnimmobilien vor, das sowohl Bodenrichtwerte als auch Durchschnittsmieten auf der Basis der Wohngeldmietstufen berücksichtigt. Die Möglichkeit eines Nachweises tatsächlich niedrigerer Mieten, um damit eine Absenkung der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu erwirken, soll nicht möglich sein. Damit würden Wohnungsbestände, die höhere Mieten als die Durchschnittsmiete haben, entlastet. Gleichzeitig würden die Wohnungsbestände belastet, die niedrigere Mieten als die Durchschnittsmiete aufweisen. Damit sind die Wohnungsbestände der GdW-Mitglieder in jedem Fall benachteiligt, da sie die Garanten für das bezahlbare Wohnen in Deutschland sind.
Deswegen fordert die Wohnungswirtschaft weiterhin Nachbesserungen beim Scholz-Modell: Die Bodenwerte müssen aus der Berechnung für die Grundsteuer raus. Außerdem dürfen nicht einzelne Eigentümergruppen durch eine verringerte Steuermesszahl bevorzugt werden. Stattdessen muss der Nachweis tatsächlich niedrigerer Mieten als Grundlage für die Grundsteuer dienen.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.